---
title: "Netto-Dividende Rechner"
description: "Berechnen Sie Ihre Netto-Dividende nach allen Steuern. Brutto-Dividende eingeben, Steuerprofil wählen, sofort sehen was auf Ihrem Konto landet."
canonical: "https://investboard.de/rechner/netto-dividende"
language: "de"
modified: "2026-08-02"
author: "Investboard"
---

# Netto-Dividende Rechner

Was bleibt von Ihrer Dividende nach Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer?

## Wie wird die Dividende besteuert?

Dividenden zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und unterliegen grundsätzlich der vollen **Abgeltungsteuer** von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer — also einer effektiven Gesamtbelastung von 26,375 % bis ca. 28,00 %.

Maßgeblich für die tatsächliche Steuerbelastung ist jedoch, ob die Dividende aus einer **Einzelaktie** oder aus einem **Investmentfonds bzw. ETF** stammt.

### Teilfreistellung bei Fonds und ETFs (§ 20 InvStG)

Seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt für Ausschüttungen aus Investmentfonds eine **Teilfreistellung**: Ein fester prozentualer Anteil der Ausschüttung bleibt steuerfrei. Damit soll eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung vermieden werden, da Fonds bereits auf Fondsebene Steuern zahlen.

| Fondstyp | Teilfreistellung | Steuerpflichtig |
| --- | --- | --- |
| Aktienfonds (mind. 51 % Aktienquote) | 30 % | 70 % der Ausschüttung |
| Mischfonds (mind. 25 % Aktienquote) | 15 % | 85 % der Ausschüttung |
| Einzelaktie | 0 % | 100 % der Dividende |
| Rentenfonds / sonstige | 0 % | 100 % der Ausschüttung |

### Praktischer Vergleich: 1.000 EUR Dividende

Einzelaktie (keine Teilfreistellung):

### Beispiel: Einzelaktie

```text
Steuerpflichtig:  1.000 EUR

Abgeltungsteuer: 1.000 × 26,375 % = 263,75 EUR

Netto-Dividende:  736,25 EUR
```

Aktien-ETF (30 % Teilfreistellung):

### Beispiel: Aktien-ETF (30 % Teilfreistellung)

```text
Steuerpflichtig:  1.000 × 70 % = 700 EUR

Abgeltungsteuer: 700 × 26,375 % = 184,63 EUR

Netto-Dividende:  815,37 EUR
```

Der Unterschied beträgt bei 1.000 EUR Brutto-Ausschüttung rund **79 EUR** — allein durch die Teilfreistellung. Bei größeren Portfolios summiert sich dieser Effekt erheblich.

Der Sparerpauschbetrag (1.000 EUR / 2.000 EUR) wird vor der Teilfreistellung angerechnet, genauer: er wird auf die **steuerpflichtigen** Erträge nach Teilfreistellung angewendet. Die Bank berechnet dies automatisch, sofern ein Freistellungsauftrag vorliegt.

### Quellensteuer bei ausländischen Dividenden

Dividenden aus ausländischen Aktien werden im Herkunftsland häufig mit einer **Quellensteuer** (Withholding Tax) belastet, bevor sie auf das Depot gutgeschrieben werden. Die Ländertabelle unten zeigt die Sätze, mit denen der Rechner rechnet.

Die im Ausland einbehaltene Quellensteuer kann in vielen Fällen auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden, maximal bis zur Höhe der deutschen Steuerbelastung.

Überschüssige Quellensteuer (z. B. Schweizer Quellensteuer über 15 %) muss direkt im Ausland zurückgefordert werden — ein aufwändiger Prozess.

### Quellensteuer nach Land

Bei ausländischen Einzelaktien greift zuerst der Quellenstaat. Der Rechner liest das Land aus den ersten beiden Stellen der ISIN und setzt zwei Größen an: den einbehaltenen Satz und den DBA-Höchstsatz, bis zu dem er in Deutschland anrechenbar ist.

| Land | Gezahlt | Anrechenbar bis | Quelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | 0 % | 0 % | Inländische Dividende |
| USA | 15 % | 15 % | DBA-USA Art. 10 (W-8BEN unterstellt) |
| Großbritannien | 0 % | 0 % | UK: keine Quellensteuer auf Dividenden an Nicht-Ansässige |
| Schweiz | 35 % | 15 % | DBA-CH Art. 10 |
| Frankreich | 12,8 % | 15 % | FR: gesetzlicher Quellensteuersatz für nicht ansässige Privatpersonen (Cap nicht bindend) |
| Niederlande | 15 % | 15 % | DBA-NL Art. 10 |
| Irland | 25 % | 15 % | DBA-IRL Art. 11 (für DIREKTE irische Aktien) |

Bei der Schweiz sind von 35 Prozent nur 15 Prozentpunkte anrechenbar; die übrigen 20 Prozentpunkte holen Sie ausschließlich per Rückerstattungsantrag in der Schweiz zurück, nicht über die deutsche Steuererklärung. In Frankreich liegt der gezahlte Satz von 12,8 Prozent unter dem Cap von 15 Prozent; angerechnet werden daher die vollen 12,8 Prozentpunkte. Die irischen 25 Prozent betreffen irische Einzelaktien, nicht irisch domizilierte ETFs: deren Ausschüttungen folgen den Fondsregeln.

### Anrechenbar, erstattungsfähig oder verloren

Die Anrechnung ist dreifach gedeckelt. Angerechnet wird der kleinste der drei Beträge: die tatsächlich gezahlte Quellensteuer, der DBA-Höchstsatz von 15 Prozent und die deutsche Steuer, die überhaupt anfällt.

### Anrechenbare Quellensteuer

```text
Anrechnung = min(gezahlte Quellensteuer; DBA-Cap; deutsche Steuer)
```

Was darüber hinaus einbehalten wurde, ist nicht verloren, aber auch nicht in Deutschland anrechenbar: es ist im Quellenland erstattungsfähig. Praktisch heißt das ein eigenes Verfahren bei der dortigen Steuerverwaltung, mit eigener Frist und ohne Beteiligung des deutschen Finanzamts. Der Rechner führt diesen Betrag deshalb als eigene Zeile und rechnet ihn nicht in die Netto-Dividende ein: erstattbar später, heute nicht auf dem Konto.

Ein Beispiel über 1.000 EUR Brutto-Dividende aus einer Schweizer Einzelaktie, oberhalb des Sparerpauschbetrags von 1.000 EUR (2.000 EUR bei Zusammenveranlagung):

### Beispiel: Schweizer Einzelaktie

```text
Quellensteuer gezahlt:  1.000 × 35 % = 350,00 EUR

Anrechenbar:            min(350,00; 150,00; 263,75) = 150,00 EUR

Erstattungsfähig (CH):  350,00 − 150,00 = 200,00 EUR

Deutsche Reststeuer:    263,75 − 150,00 = 113,75 EUR

Netto heute:            1.000 − 350,00 − 113,75 = 536,25 EUR
```

Nach erfolgreicher Rückerstattung liegt die Gesamtbelastung wieder bei 263,75 EUR und damit beim Netto von 736,25 EUR aus dem [Grundfall ohne Quellensteuer](/wissen/dividenden-nach-steuern).

### Warum ETFs hier keine Quellensteuerzeile zeigen

Wählen Sie "ETF / Aktienfonds" oder "Mischfonds", verschwindet die Quellensteuer aus der Rechnung. Das ist keine Lücke, sondern die richtige Ebene: Die Quellensteuer auf die enthaltenen Aktien trägt der Fonds selbst, auf Fondsebene (§ 7 InvStG). Beim Anleger kommt bereits die geminderte Ausschüttung an; er sieht die Belastung also nur indirekt. Eine Quellensteuerzeile auf Anlegerebene würde dieselbe Steuer ein zweites Mal ansetzen.

Für die Vorbelastung auf Fondsebene entschädigt der Gesetzgeber pauschal, über die Teilfreistellung. Sie ersetzt die individuelle Anrechnung durch einen festen Prozentsatz: 30 Prozent bei Aktien-ETFs, 15 Prozent bei Mischfonds, unabhängig davon, aus welchen Ländern die Dividenden im Fonds stammen.

### Mischfonds: 15 Prozent Teilfreistellung

Die dritte Option im Rechner ist der Mischfonds. Die 30 Prozent Teilfreistellung bleiben Aktienfonds vorbehalten; dafür muss die Aktienquote nach den Anlagebedingungen dauerhaft mehr als 50 Prozent betragen (§ 2 Abs. 6 InvStG). Fonds, die diese Schwelle nicht erreichen, aber noch einen nennenswerten Aktienanteil halten, werden mit 15 Prozent teilfreigestellt.

### Beispiel: Mischfonds (15 % Teilfreistellung)

```text
Steuerpflichtig:  1.000 × 85 % = 850,00 EUR

Abgeltungsteuer:  850,00 × 26,375 % = 224,19 EUR

Netto-Dividende:  775,81 EUR
```

Der effektive Satz beträgt damit 85 % × 26,375 % = 22,42 Prozent und liegt zwischen den 26,375 Prozent der Einzelaktie und den 18,46 Prozent des Aktien-ETF.

Ob 30, 15 oder 0 Prozent gelten, entscheidet die in den Anlagebedingungen festgelegte Aktienquote, nicht die Zusammensetzung an einem einzelnen Stichtag. Maßgeblich ist der Steuerausweis Ihrer Bank.

### Thesaurierung vs. Ausschüttung

Fonds, die Erträge **nicht ausschütten**, sondern intern wieder anlegen (**thesaurierend**), zahlen keine laufende Dividende. Statt dessen greift die **Vorabpauschale** — eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen. Die Vorabpauschale ist für thesaurierende ETFs relevant und wird gesondert berechnet.

**Ausschüttende Fonds** hingegen zahlen die Erträge direkt aus. Die Versteuerung erfolgt im Jahr der Ausschüttung — direkt und transparent.

Welche Variante steuerlich vorteilhafter ist, hängt vom persönlichen Steuersatz, der Nutzung des Sparerpauschbetrags und dem Anlagehorizont ab.
