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title: "Schenkungsteuer Rechner"
description: "Berechnen Sie die Schenkungsteuer: Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad, Steuerklassen, 10-Jahres-Regel und optimale Übertragungsstrategie."
canonical: "https://investboard.de/rechner/schenkungsteuer"
language: "de"
modified: "2026-07-09"
author: "Investboard"
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# Schenkungsteuer Rechner

Freibeträge und Steuerlast berechnen

## Wie funktioniert die Schenkungsteuer?

Die **Schenkungsteuer** fällt an, wenn Vermögen zu Lebzeiten übertragen wird und der persönliche Freibetrag überschritten ist. Drei Größen bestimmen das Ergebnis: der Freibetrag nach Verwandtschaftsgrad (§ 16 ErbStG), die Steuerklasse (§ 15 ErbStG) und der Steuersatz auf den steuerpflichtigen Erwerb (§ 19 ErbStG).

### Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad

| Verhältnis zum Schenker | Freibetrag | Steuerklasse |
| --- | --- | --- |
| Ehegatte, eingetragener Lebenspartner | EUR 500.000 | I |
| Kind, Stiefkind | EUR 400.000 | I |
| Enkel (Eltern leben noch) | EUR 200.000 | I |
| Geschwister, Nichten, Neffen | EUR 20.000 | II |
| Nicht verwandte Personen | EUR 20.000 | III |

Entscheidend ist eine oft übersehene Eigenschaft: Der Freibetrag gilt **pro Schenker und pro Empfänger**. Vater und Mutter haben jeweils einen eigenen Freibetrag gegenüber jedem Kind. Ein Elternpaar kann einem Kind damit bis zu EUR 800.000 steuerfrei übertragen, jeweils EUR 400.000 von jedem Elternteil. Der Rechner bildet das über die Anzahl der Schenker ab.

### Die 10-Jahres-Frist

Der Freibetrag erneuert sich alle zehn Jahre. Wer früh mit der Übertragung beginnt, kann ihn mehrfach nutzen: eine Schenkung heute und eine weitere in zehn Jahren nutzen zwei volle Freibeträge.

Innerhalb des Zehnjahresfensters gilt das Gegenteil: Mehrere Schenkungen an dieselbe Person werden addiert. Wer einem Kind in einem Jahr EUR 250.000 überträgt und drei Jahre später erneut EUR 250.000, hat den Freibetrag von EUR 400.000 um EUR 100.000 überschritten. Auf diesen Teil fällt Schenkungsteuer an.

Schenkungen sind dem Finanzamt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten anzuzeigen (§ 30 ErbStG), auch wenn sie unter dem Freibetrag liegen. Bei notariell beurkundeten Schenkungen übernimmt der Notar die Anzeige.

## So rechnet der Rechner

### Steuerpflichtiger Erwerb

```text
Steuerpflichtig = Schenkung + Vorschenkungen (10 Jahre) − Freibetrag × Anzahl Schenker

Schenkungsteuer = Steuerpflichtig × Steuersatz nach § 19 ErbStG
```

Der Steuersatz hängt von der Steuerklasse und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs ab: In Steuerklasse I steigt er stufenweise von 7 % (bis EUR 75.000) auf bis zu 30 %, in Steuerklasse II von 15 % auf 43 %, in Steuerklasse III von 30 % auf 50 %. Der Satz gilt jeweils für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb; an den Stufengrenzen wendet der Rechner den Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG an.

Im Optimierungsmodus zeigt der Rechner zusätzlich, wie sich ein größerer Gesamtbetrag in freibetragsgroße Tranchen im Zehnjahresrhythmus aufteilen lässt und wie viel Steuer diese Staffelung gegenüber einer Einmalübertragung spart.

Der Rechner zeigt die rechnerische Steuer für Geldvermögen. Bei Immobilien, Unternehmensanteilen oder Nießbrauch-Gestaltungen hängt das Ergebnis von der steuerlichen Bewertung ab; sachliche Steuerbefreiungen (§ 13 ErbStG) sind nicht abgebildet. Ziehen Sie für konkrete Übertragungen steuerlichen Rat hinzu.
