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Altersvorsorge

Rentenbesteuerung

Nachgelagerte Besteuerung: Gesetzliche Renten werden erst in der Auszahlungsphase mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.

Die Rentenbesteuerung in Deutschland folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: Die Beiträge in der Ansparphase bleiben weitgehend steuerlich begünstigt, dafür wird die gesetzliche Rente erst in der Auszahlungsphase besteuert, und zwar mit dem persönlichen Einkommensteuersatz.

Wie viel der Rente steuerpflichtig ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Der steuerpflichtige Anteil steigt schrittweise an und erreicht für einen Rentenbeginn ab 2058 volle 100 Prozent. Wer früher in Rente geht, versteuert entsprechend einen geringeren Anteil; ein Teil der Rente bleibt dann steuerfrei.

Ob am Ende tatsächlich Steuer anfällt, richtet sich nach dem gesamten zu versteuernden Einkommen im Ruhestand und den geltenden Freibeträgen. Die hier genannten Regeln beschreiben den Stand 2025 und betreffen die gesetzliche Rente; für andere Vorsorgeformen gelten eigene Regeln.

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Drei-Schichten-ModellPrivate Rentenversicherung

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