Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine über den Arbeitgeber organisierte Altersvorsorge mit Steuer- und Sozialabgabenvorteilen.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Altersvorsorge, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer organisiert. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung.
Beiträge bis 302 EUR pro Monat (2024) sind steuer- und sozialabgabenfrei. Seit 2019 muss der Arbeitgeber in der Regel mindestens 15 % Zuschuss beisteuern (soweit er Sozialabgaben spart).
Ein Nachteil: In der Auszahlungsphase fallen volle Steuern und Sozialabgaben an. Zudem senken die niedrigeren Sozialabgaben in der Ansparphase die spätere gesetzliche Rente. Der Arbeitgeberzuschuss macht die bAV dennoch für die meisten Arbeitnehmer attraktiv.
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