Steuer
Die Quellensteuer ist eine Steuer, die im Herkunftsland direkt auf Dividenden und Zinsen einbehalten wird; Doppelbesteuerungsabkommen begrenzen, wie viel davon anrechenbar ist.
Die Quellensteuer wird im Land des Emittenten direkt auf Dividenden oder Zinsen einbehalten. Für deutsche Anleger mit ausländischen Wertpapieren bedeutet das eine doppelte Steuerbelastung: ausländische Quellensteuer plus deutsche Abgeltungsteuer.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) begrenzen die anrechenbare Quellensteuer. Typisch sind 15 % US-Quellensteuer auf Dividenden, die auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden. Ohne Antrag auf Reduzierung (W-8BEN-Formular) werden in den USA jedoch 30 % einbehalten.
ETFs mit irischem Domizil profitieren vom DBA Irland-USA und reduzieren die US-Quellensteuer bereits auf Fondsebene auf 15 %.
Verwandte Begriffe
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