Steuer
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Steuervorauszahlung auf fiktive Erträge thesaurierender Fonds, die seit 2018 die Besteuerung ausschüttender und thesaurierender Fonds angleicht.
Die Vorabpauschale wurde 2018 eingeführt, um thesaurierende und ausschüttende Fonds steuerlich gleichzustellen. Sie ist eine Steuer auf fiktive Erträge, die jährlich anfällt, auch wenn keine tatsächliche Ausschüttung erfolgt.
Die Berechnung basiert auf dem Basiszins (vom BMF festgelegt), dem Fondswert am Jahresanfang und der tatsächlichen Wertentwicklung. Bei Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 %.
Die Vorabpauschale wird Anfang Januar vom Verrechnungskonto abgebucht und später beim Verkauf auf die Steuerlast angerechnet: es entsteht keine Doppelbesteuerung.
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