Steuer
Ein Freistellungsauftrag weist die Bank an, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (1.000 EUR für Alleinstehende) steuerfrei zu belassen.
Der Freistellungsauftrag (FSA) weist die Bank an, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (1.000 EUR für Alleinstehende, 2.000 EUR für Ehepaare) steuerfrei zu belassen.
Ohne FSA wird die Abgeltungsteuer sofort auf alle Erträge einbehalten. Die zu viel gezahlte Steuer kann dann nur über die Steuererklärung zurückgeholt werden: ein vermeidbarer Aufwand.
Bei mehreren Depots kann der FSA aufgeteilt werden. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten.
Verwandte Begriffe
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