Steuer
Die NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) befreit Anleger mit niedrigem Einkommen von der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) befreit Anleger mit sehr niedrigem Einkommen vollständig von der Abgeltungsteuer. Sie wird beim Finanzamt beantragt und gilt in der Regel für maximal drei Jahre.
Voraussetzung: Das Gesamteinkommen (inklusive Kapitalerträge) liegt unter dem Grundfreibetrag (ca. 11.604 EUR für 2024). Typische Empfänger sind Studierende, Rentner mit geringer Rente oder Kinder mit eigenem Depot.
Mit einer NV-Bescheinigung lassen sich Kapitalerträge weit über dem Sparerpauschbetrag steuerfrei vereinnahmen, eine häufig übersehene Steuerersparnis.
Verwandte Begriffe
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