Steuer
Die Teilfreistellung stellt einen Teil der Fondserträge steuerfrei, bei Aktienfonds 30 %, um die Vorbelastung durch Steuern auf Fondsebene auszugleichen.
Die Teilfreistellung befreit einen bestimmten Prozentsatz der Erträge eines Investmentfonds von der Abgeltungsteuer. Sie soll die Vorbelastung durch Steuern auf Fondsebene ausgleichen.
Freistellungssätze: 30 % für Aktienfonds (>51 % Aktienanteil), 15 % für Mischfonds (>25 % Aktienanteil), 0 % für reine Anleihefonds, 80 % für Immobilienfonds (inländisch).
Praktisch bedeutet dies: Bei einem Aktienfonds-Gewinn von 1.000 EUR werden nur 700 EUR besteuert. Die effektive Steuerlast sinkt von ~26,4 % auf ~18,5 %.
Verwandte Begriffe
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