Schritt für Schritt zum Depot für Ihr Kind
Ein Junior Depot ist kein Konto, das Eltern für sich führen, sondern Vermögen, das von Beginn an dem Kind gehört. Wer früh und nachvollziehbar anlegt, kann den langen Zeithorizont eines Kindes nutzen und dabei mehrere steuerliche Freibeträge ausschöpfen, die Erwachsenen so nicht zur Verfügung stehen.
Der lange Horizont ist der eigentliche Vorteil. Ein Kind hat oft 18 Jahre und mehr Zeit, bevor das Geld gebraucht wird, und in dieser Zeit arbeiten die kindeigenen Freibeträge Jahr für Jahr mit. Dieser Beitrag erklärt, wie ein Junior Depot rechtlich aufgebaut ist, welche Freibeträge 2026 gelten und wo die häufig übersehene Falle in der Familienversicherung liegt.
Beim Junior Depot ist die wichtigste Entscheidung nicht die Geldanlage, sondern die Einsicht, dass das Vermögen dem Kind gehört.
Ein Junior Depot, auch Kinderdepot genannt, ist ein Wertpapierdepot, das auf den Namen eines minderjährigen Kindes läuft. Es eignet sich für langfristige Ziele wie eine spätere Ausbildung, den Start ins Berufsleben oder schlicht ein Startkapital zur Volljährigkeit. Der zentrale Grund, warum viele Familien ein eigenes Depot für das Kind führen statt im eigenen Depot mitzusparen, ist die Kombination aus Zeit und Steuerstatus.
Zeit, weil ein langer Anlagehorizont die Wahrscheinlichkeit von Verlusten über lange Zeiträume verringert, ohne sie je auszuschließen. Kapital bleibt jederzeit Risiko ausgesetzt, und vergangene oder angenommene Renditen sind keine Zusage für die Zukunft. Steuerstatus, weil ein Kind eigene Freibeträge besitzt: einen eigenen Grundfreibetrag, einen eigenen Sparer-Pauschbetrag und, sofern beantragt, die Möglichkeit, Kapitalerträge über eine NV-Bescheinigung brutto, also ohne Steuerabzug an der Quelle, zu vereinnahmen.
Kernaussagen
Wichtig ist, das Junior Depot als das zu verstehen, was es rechtlich ist: gebundenes Vermögen des Kindes, nicht ein verstecktes Zweitdepot der Eltern. Diese Unterscheidung trägt alle weiteren Punkte dieses Beitrags.
Ein Junior Depot wird auf den Namen des Kindes eröffnet. Eltern handeln als gesetzliche Vertreter. Bei Volljährigkeit geht das Depot vollständig auf das Kind über.
Solange das Kind minderjährig ist, verwalten beide sorgeberechtigten Elternteile das Depot gemeinsam im Rahmen der Vermögenssorge (§ 1629 BGB in Verbindung mit § 1626 BGB). Die Eltern handeln dabei treuhänderisch: Sie verwalten fremdes Vermögen, nämlich das des Kindes, im Interesse des Kindes. Das ist mehr als eine Formalie, denn es bestimmt, was mit dem Geld geschehen darf und was nicht.
Eine Einzahlung in das Junior Depot ist rechtlich eine Schenkung an das Kind. Sie ist grundsätzlich unwiderruflich; ein Rückforderungsrecht besteht nur in den engen Grenzen des § 530 BGB, etwa bei grobem Undank. Das eingezahlte Geld ist damit dauerhaft Vermögen des Kindes. Eltern dürfen es nicht für eigene Zwecke verwenden und auch nicht zur Deckung des allgemeinen Unterhalts heranziehen, zu dem sie ohnehin verpflichtet sind. Das Vermögen ist zweckgebunden für das Kind. Selbst eine Entnahme, der ein Kind zustimmt, kann später angefochten werden und Schadensersatzansprüche auslösen.
Behandeln Eltern das Depot faktisch wie eigenes Vermögen, etwa durch Entnahmen für eigene Zwecke, kann das Finanzamt die Kapitalerträge den Eltern zurechnen (Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO) und Steuern nachfordern. Das ist ein einzelfallabhängiges Risiko, kein Automatismus: Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hat diese Zurechnung in den vergangenen Jahren eingegrenzt und etwa das Schenken mit anschließendem Verkauf nicht pauschal als missbräuchlich gewertet.
Mit der Volljährigkeit (§ 2 BGB) endet die Vermögenssorge der Eltern automatisch. Die alleinige Verfügungsberechtigung geht auf das Kind über, und es gibt danach kein rechtliches Mittel mehr, die Verwendung des Geldes zu beschränken. Wer das früh einplant, vermeidet spätere Konflikte.
Die Konditionen für Junior Depots unterscheiden sich zwischen Anbietern, und sie ändern sich regelmäßig. Statt einzelne Anbieter zu nennen, lohnt es sich, ein Depot anhand fester Kriterien auszuwählen. Die folgende Übersicht zeigt, worauf bei der Auswahl zu achten ist.
| Kriterium | Worauf achten |
|---|---|
| Sparplan-Ausführung | Kostenfreie oder sehr günstige Ausführung von ETF-Sparplänen, da beim Kinderdepot regelmäßige kleine Raten der Normalfall sind |
| Mindestsparrate | Niedrige Mindestrate, damit auch kleine monatliche Beträge möglich sind |
| ETF-Auswahl | Breites, sparplanfähiges Angebot an global streuenden ETFs, nicht nur eine kurze Aktionsliste |
| Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung | Möglichkeit, einen eigenen Freistellungsauftrag für das Kind zu hinterlegen und eine NV-Bescheinigung zu berücksichtigen |
| Übertrag mit 18 | Klar geregelter, kostenfreier Übergang des Depots in die alleinige Verfügung des Kindes bei Volljährigkeit |
Prüfen Sie die Konditionen vor der Eröffnung direkt beim jeweiligen Anbieter. Gebührenmodelle, Aktionen und sparplanfähige ETF-Listen ändern sich, und nur die aktuelle Information des Anbieters ist verbindlich.
Kernaussagen
Der steuerliche Reiz des Kinderdepots liegt darin, dass mehrere Freibeträge des Kindes übereinanderliegen. Sie greifen aber nur, wenn die Kapitalerträge die einzigen steuerpflichtigen Einkünfte des Kindes sind. Die Bausteine für das Jahr 2026 sind:
| Baustein | Betrag 2026 | Grundlage |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | EUR 12.348 | § 32a EStG |
| Sparer-Pauschbetrag | EUR 1.000 | § 20 Abs. 9 EStG |
| Sonderausgaben-Pauschbetrag | EUR 36 | § 10c EStG |
Steuerfreie Kapitalerträge eines Kindes (2026, beispielhaft)
EUR 12.348 + EUR 1.000 + EUR 36 = rund EUR 13.384
Diese Summe von rund EUR 13.384 ist eine Planungsgröße, kein garantierter Sockel. Sie hält nur, solange die Kapitalerträge die einzigen steuerpflichtigen Einkünfte des Kindes sind. Hat das Kind etwa Einkünfte aus einem Ferienjob, verschiebt sich die Rechnung. Daneben gilt: Eltern können jedem Kind alle zehn Jahre bis zu EUR 400.000 pro Elternteil schenkungsteuerfrei übertragen (§ 16 ErbStG). Für gewöhnliche Sparbeträge liegt eine Junior-Depot-Einzahlung weit darunter, sodass Schenkungsteuer für normale Sparerinnen und Sparer kein Thema ist.
Anteile an Aktienfonds, zu denen breit streuende Aktien-ETFs zählen, profitieren zusätzlich von der Teilfreistellung von 30 Prozent (§ 20 InvStG). Sie wirkt auf Ausschüttungen, Veräußerungsgewinne und die Vorabpauschale. Erst der danach verbleibende Teil zählt gegen die Freibeträge.
Es gibt zwei Instrumente, mit denen sich die Steuerfreiheit der kindeigenen Erträge praktisch umsetzen lässt. Sie wirken auf unterschiedlichen Ebenen und schließen einander nicht aus.
Der Freistellungsauftrag wird direkt bei der Bank erteilt und stellt Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags von EUR 1.000 vom Steuerabzug frei. Er gilt nur für Kapitalerträge und ist die einfache Lösung für kleinere Depots. Auch das Kind hat einen eigenen Freistellungsauftrag.
Die NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungs-Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) geht weiter. Sie wird beim Finanzamt mit dem Formular NV 1 A beantragt, das auch für Minderjährige gilt; für das Kind beantragen die gesetzlichen Vertreter. Die Bescheinigung wird anschließend der Bank vorgelegt, die daraufhin die Erträge brutto auszahlt, also ohne Abgeltungsteuer an der Quelle. Sie schirmt nicht nur die EUR 1.000 ab, sondern Erträge bis zur vollen Höhe des Grundfreibetrag-Spielraums von rund EUR 13.384. Die NV-Bescheinigung ist bis zu drei Jahre gültig und jederzeit widerruflich. Sinnvoll wird sie, sobald die Kapitalerträge die EUR 1.000 des Freistellungsauftrags übersteigen, aber unter dem Grundfreibetrag-Spielraum bleiben.
| Merkmal | Freistellungsauftrag | NV-Bescheinigung |
|---|---|---|
| Wo beantragt | Bei der Bank | Beim Finanzamt (Formular NV 1 A) |
| Schirmt ab bis | EUR 1.000 (Sparer-Pauschbetrag) | rund EUR 13.384 (Grundfreibetrag-Spielraum) |
| Wirkt auf | Nur Kapitalerträge | Alle Einkünfte |
| Gültigkeit | Unbefristet, jederzeit änderbar | Bis zu 3 Jahre, widerruflich |
Steuerfrei ist nicht gleich beitragsfrei in der Krankenversicherung. Die beitragsfreie Familienversicherung über ein Elternteil (§ 10 SGB V) endet, wenn das Gesamteinkommen des Kindes 2026 rund EUR 565 im Monat (etwa EUR 6.780 im Jahr) übersteigt, und Kapitalerträge zählen hier mit. Das ist ein anderer Test als die rund EUR 13.384 der NV-Bescheinigung. Depoterträge oberhalb von rund EUR 565 im Monat können die beitragsfreie Familienversicherung gefährden und eigene Beiträge auslösen, auch wenn die Erträge einkommensteuerfrei bleiben. Wie der Sparer-Pauschbetrag dabei behandelt wird, ist nicht abschließend geklärt. Klären Sie die Grenze im Zweifel mit der zuständigen Krankenkasse. Das Kindergeld ist hiervon nicht betroffen, da es seit 2012 nicht mehr einkommensabhängig ist.
Für ein Kinderdepot mit langem Horizont ist ein breit streuender, marktkapitalisierungsgewichteter Aktien-ETF auf den globalen Markt, etwa vom Typ MSCI World oder FTSE All-World, ein verbreiteter und konventioneller Baustein. Das ist eine gängige Wahl und keine Empfehlung; die Eignung hängt von den Zielen und der Risikobereitschaft der Familie ab. Renditen sind Annahmen oder historische Werte und nie eine Zusage. Der lange Horizont verringert die Wahrscheinlichkeit von Verlusten über die Zeit, schließt sie aber nicht aus, und das Kapital bleibt Risiko ausgesetzt.
Eine Frage, die sich beim Kinderdepot besonders stellt, ist die nach thesaurierend oder ausschüttend. Beide Varianten erhalten dieselbe Teilfreistellung von 30 Prozent und dieselben Freibeträge; der Unterschied ist kein Steuersatz, sondern ein Aufwand.
Der kindeigene Freibetrag gilt jährlich nach dem Prinzip "nutzen oder verfallen". Ein ausschüttender ETF füllt den Freibetrag passiv, weil die Ausschüttungen laufend anfallen; sie lassen sich manuell wieder anlegen. Ein thesaurierender ETF schiebt die Besteuerung auf; jährlich fällt nur die kleine Vorabpauschale an, sodass ein großer Teil des Freibetrags ungenutzt bliebe, sofern man nicht aktiv gegen Jahresende Anteile verkauft und zurückkauft. Dieses Vorgehen ist eine anerkannte Technik, kostet aber Spread und Gebühren und ist eine Liquiditäts- und Steuertechnik, kein Renditebooster.
Vorabpauschale 2026 (beispielhaft, keine Prognose)
Basisertrag = 70 % × 3,20 % = 2,24 % des Wertes zu Jahresbeginn
Die Vorabpauschale (§ 18 InvStG) bemisst sich 2026 an einem Basiszins von 3,20 Prozent. Sie ist auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres gedeckelt, beträgt null, wenn der Fonds gefallen ist, und wird beim späteren Verkauf angerechnet. Auch auf sie wirkt die Teilfreistellung von 30 Prozent.
Endwert mit 18 Jahren
EUR 43.323,36Wertzuwachs
EUR 21.723,36Der Rechner zeigt beispielhaft, wie sich regelmäßige Einzahlungen über einen langen Zeitraum entwickeln können. Die zugrunde gelegten Annahmen sind keine Prognose und keine Zusage; tatsächliche Ergebnisse hängen von Marktentwicklung, Kosten und Steuern ab.
Die folgenden Schritte fassen den Weg von der Eröffnung bis zur Volljährigkeit zusammen.
Dieser Beitrag erklärt die Funktionsweise von Junior Depots und die geltenden Freibeträge. Er ersetzt keine individuelle steuer- oder rechtliche Beratung. Bei größeren Schenkungen, der Frage der Zurechnung von Erträgen oder unklaren Punkten der Familienversicherung sollten Sie eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, bei Schenkungsverträgen gegebenenfalls eine Notarin oder einen Notar und für die Krankenversicherung Ihre Krankenkasse hinzuziehen.
Das Depot des Kindes im Blick behalten
Investboard zeigt den Wert der Positionen zum Stichtag und hilft, Einzahlungen und Erträge über die Jahre nachvollziehbar zu dokumentieren, getrennt vom eigenen Vermögen.
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