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Wissen · Familie & Generationen9 Min. Lesezeit

Schenkungsteuer: EUR 400.000 Freibetrag optimal nutzen

Alle 10 Jahre steuerfrei schenken: so geht es richtig

Investboard Redaktion·30. März 2026

Inhalt

  • Der Schenkungsteuerfreibetrag
  • Die 10-Jahres-Frist
  • Staffelung über mehrere Kinder
  • Schenkungsteuer berechnen
  • Schenkung von Depot-Anteilen
  • Schenkungsvertrag und Dokumentation
  • Strategie: Optimale Schenkungsplanung
Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Der Schenkungsteuerfreibetrag
  • Die 10-Jahres-Frist
  • Staffelung über mehrere Kinder
  • Schenkungsteuer berechnen
  • Schenkung von Depot-Anteilen
  • Schenkungsvertrag und Dokumentation
  • Strategie: Optimale Schenkungsplanung

Vermögen innerhalb der Familie weiterzugeben ist in Deutschland steuerlich großzügig geregelt, solange man die Fristen kennt. Der Schenkungsteuerfreibetrag erlaubt es, erhebliche Beträge steuerfrei zu übertragen, und er erneuert sich alle zehn Jahre.

Wer früh beginnt, kann über zwei oder drei Jahrzehnte ein Vermögen übertragen, das in einer einzigen Erbschaft längst steuerpflichtig wäre. Das ist kein Schlupfloch, sondern der vom Gesetzgeber vorgesehene Weg.

Die wichtigste Variable bei der Schenkung ist nicht der Betrag, sondern die Zeit.

Der Schenkungsteuerfreibetrag

Kernaussagen

  • EUR 400.000 pro Kind alle 10 Jahre steuerfrei schenken
  • Die Frist beginnt mit jeder Schenkung neu: frühzeitig planen lohnt sich
  • Beide Elternteile können unabhängig voneinander schenken: bis zu EUR 800.000 pro Kind je Dekade

Wie viel steuerfrei übertragen werden kann, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Je näher die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag. Die Beträge sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz festgelegt und gelten für Schenkungen zu Lebzeiten ebenso wie für Erbschaften.

Verhältnis zum SchenkerFreibetragSteuerklasse
Investboard Redaktion·Aktualisiert: 30. März 2026

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung oder Anlageberatung dar. Für individuelle steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

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Inhalt

  • Der Schenkungsteuerfreibetrag
  • Die 10-Jahres-Frist
  • Staffelung über mehrere Kinder
  • Schenkungsteuer berechnen
  • Schenkung von Depot-Anteilen
  • Schenkungsvertrag und Dokumentation
  • Strategie: Optimale Schenkungsplanung
Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Der Schenkungsteuerfreibetrag
  • Die 10-Jahres-Frist
  • Staffelung über mehrere Kinder
  • Schenkungsteuer berechnen
  • Schenkung von Depot-Anteilen
  • Schenkungsvertrag und Dokumentation
  • Strategie: Optimale Schenkungsplanung
Ehegatte, eingetragener LebenspartnerEUR 500.000I
Kind, StiefkindEUR 400.000I
Enkel (Eltern leben noch)EUR 200.000I
Eltern, Großeltern (bei Erbschaft)EUR 100.000I
Geschwister, Nichten, NeffenEUR 20.000II
Nicht verwandte PersonenEUR 20.000III

Entscheidend ist eine Eigenschaft, die oft übersehen wird: Der Freibetrag gilt pro Schenker und pro Empfänger. Vater und Mutter haben also jeweils einen eigenen Freibetrag gegenüber jedem Kind. Ein Elternpaar kann einem Kind damit bis zu EUR 800.000 steuerfrei übertragen, jeweils EUR 400.000 von einem Elternteil.

Die 10-Jahres-Frist

Schenkungen von derselben Person an dieselbe Person werden innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet. Übersteigt die Summe den Freibetrag, wird Schenkungsteuer fällig. Schenkungen von verschiedenen Personen, etwa von Vater und Mutter, haben dagegen jeweils ihren eigenen Freibetrag.

Der Freibetrag ist kein einmaliges Kontingent, sondern ein wiederkehrendes. Nach Ablauf von zehn Jahren steht er erneut in voller Höhe zur Verfügung. Maßgeblich ist der Tag der Schenkung: Wer am 1. März eines Jahres schenkt, kann am 2. März des zehnten Folgejahres erneut bis zum vollen Freibetrag schenken, ohne dass die erste Schenkung mitzählt.

Innerhalb des Zehnjahresfensters gilt das Gegenteil. Mehrere kleinere Schenkungen an dieselbe Person addieren sich. Wer einem Kind in einem Jahr EUR 250.000 und drei Jahre später noch einmal EUR 250.000 überträgt, hat den Freibetrag von EUR 400.000 um EUR 100.000 überschritten. Auf diesen Teil fällt Schenkungsteuer an.

Diese Mechanik macht den Zeitpunkt zur eigentlichen Stellschraube. Wer mit 55 statt mit 70 beginnt, gewinnt eine zusätzliche Dekade und damit einen kompletten weiteren Freibetrag pro Empfänger.

Staffelung über mehrere Kinder

Freibeträge multiplizieren sich mit der Zahl der Schenker und der Empfänger. Ein Elternpaar mit zwei Kindern verfügt über vier voneinander unabhängige Freibeträge, die alle zehn Jahre neu entstehen.

EmpfängerVon VaterVon MutterSumme je 10 Jahre
Kind 1EUR 400.000EUR 400.000EUR 800.000
Kind 2EUR 400.000EUR 400.000EUR 800.000
GesamtEUR 800.000EUR 800.000EUR 1.600.000

Ein Elternpaar kann seinen beiden Kindern auf diese Weise EUR 1.600.000 steuerfrei übertragen, und denselben Betrag nach zehn Jahren erneut. Die Zahlen sind die gesetzlichen Freibeträge, hier nur addiert, keine Prognose und kein Versprechen auf ein bestimmtes Vermögen.

Schenkungsteuer berechnen

Rechner · Schenkungsteuer
EUR

Steuerfrei

EUR 400.000,00

Steuer fällig

EUR 0,00

Netto-Schenkung: EUR 100.000,00

Zum vollständigen Rechner →

Wird der Freibetrag überschritten, fällt nur auf den übersteigenden Betrag Schenkungsteuer an, nicht auf die gesamte Schenkung. Der Satz richtet sich nach Steuerklasse und Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs. In Steuerklasse I, zu der Kinder, Ehegatten und Enkel gehören, beginnt er bei 7 Prozent und steigt mit dem Betrag stufenweise an.

Steuerpflichtiger Erwerb bisSteuersatz (Steuerklasse I)
EUR 75.0007 %
EUR 300.00011 %
EUR 600.00015 %
EUR 6.000.00019 %

Der Satz gilt jeweils für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, nicht stufenweise. Ein Beispiel: Erhält ein Kind EUR 600.000 auf einmal, bleiben EUR 400.000 steuerfrei. Auf die übersteigenden EUR 200.000 fallen in Steuerklasse I 11 Prozent an, also EUR 22.000 Schenkungsteuer. Käme derselbe Betrag in zwei Schenkungen mit mehr als zehn Jahren Abstand, bliebe er vollständig steuerfrei. Der Rechner zeigt die konkrete Belastung für Ihre Konstellation.

Schenkung von Depot-Anteilen

Verschenken lässt sich nicht nur Geld, sondern auch ein Wertpapierdepot oder einzelne Positionen daraus. Technisch geschieht das über einen Depotübertrag mit Gläubigerwechsel: Die Anteile wandern vom Depot des Schenkers in das des Beschenkten. Wichtig ist, der Bank die unentgeltliche Übertragung ausdrücklich zu melden. Sonst behandelt sie den Übertrag als Verkauf und behält Abgeltungsteuer ein. Bewertet wird die Schenkung mit dem Kurswert am Tag der Übertragung.

Eine Schenkung ist keine Veräußerung. Für den Schenker fällt keine Abgeltungsteuer an, und die ursprünglichen Anschaffungskosten samt Kaufdatum gehen auf den Beschenkten über. Verkauft dieser später, wird der Gewinn ab dem ursprünglichen Einstandskurs versteuert.

Das hat eine praktische Folge: Wer Wertpapiere mit hohen Buchgewinnen verschenkt, verschiebt die latente Steuerlast mit, statt sie aufzulösen. Für die Schenkungsteuer zählt allein der Kurswert am Stichtag, nicht der enthaltene Gewinn.

Schenkungsvertrag und Dokumentation

Eine vollzogene Geld- oder Depotschenkung ist auch ohne förmlichen Vertrag wirksam. Trotzdem ist eine schriftliche Festhaltung sinnvoll, weil sie den Stichtag, den Wert und die Beteiligten dokumentiert und damit die Zehnjahresfrist nachvollziehbar macht.

Zwei Punkte sind verbindlich. Erstens muss eine Schenkung dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten angezeigt werden; bei notarieller Beurkundung übernimmt der Notar diese Meldung. Zweitens ist für die Schenkung von Immobilien eine notarielle Beurkundung erforderlich, ebenso für ein bloßes Schenkungsversprechen, das erst später erfüllt wird.

Notieren Sie bei jeder Schenkung Datum, Betrag oder Kurswert und Empfänger. Diese Aufstellung ist die Grundlage für die nächste Schenkung in zehn Jahren und für die Anzeige beim Finanzamt.

Strategie: Optimale Schenkungsplanung

Aus den Regeln ergibt sich ein einfaches Grundmuster: früh beginnen, die Zehnjahresuhr bewusst nutzen und beide Elternteile als getrennte Schenker einsetzen. Wer große Vermögen übertragen will, plant in Dekaden, nicht in einzelnen Zuwendungen.

Für komplexere Fälle gibt es weitergehende Instrumente. Ein Nießbrauch erlaubt es, Vermögen zu übertragen und sich zugleich die Erträge oder das Nutzungsrecht vorzubehalten, was den steuerpflichtigen Wert mindert. Bei der sogenannten Kettenschenkung wird über einen nahen Angehörigen weitergegeben, um dessen Freibetrag mitzunutzen. Beide Wege sind anerkannt, aber gestaltungsabhängig und gehören in die Hand einer fachlichen Beratung.

Im Kern

Schenken ist keine Frage des Reichtums, sondern der Geduld. Der Freibetrag belohnt nicht den größten Betrag, sondern den frühesten Anfang.

Kernaussagen

  • Der Freibetrag richtet sich nach der Verwandtschaft: EUR 500.000 für Ehegatten, EUR 400.000 pro Kind
  • Er gilt pro Schenker und Empfänger und erneuert sich alle 10 Jahre
  • Ein Elternpaar kann je Kind und Dekade bis zu EUR 800.000 steuerfrei übertragen
  • Geschenkte Wertpapiere lösen keine Abgeltungsteuer aus, die Anschaffungskosten gehen mit über
  • Jede Schenkung ist dem Finanzamt binnen drei Monaten anzuzeigen

Dieser Beitrag erklärt die gesetzlichen Freibeträge und ihre Funktionsweise. Er ersetzt keine individuelle steuer- oder rechtliche Beratung. Bei größeren Übertragungen, Immobilien oder Gestaltungen wie Nießbrauch und Kettenschenkung sollten Sie eine Steuerberaterin oder einen Notar hinzuziehen.

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