Ihren persönlichen Vorsorgebedarf realistisch ermitteln
Die Rentenlücke ist keine Zahl, die das Finanzamt Ihnen mitteilt. Sie ist eine Schätzung, die Sie selbst anstellen müssen: die Differenz zwischen dem, was Sie im Ruhestand voraussichtlich brauchen, und dem, was die gesetzliche Rente voraussichtlich leistet.
Die meisten Menschen begegnen ihr spät, oft erst im letzten Jahrzehnt vor dem Renteneintritt. Dabei ist sie früh am leichtesten zu beeinflussen. Dieser Beitrag zeigt, wie sich die Lücke ungefähr beziffern lässt, welche Annahmen dabei mitlaufen und welche Bausteine es gibt, um sie zu schließen.
Die Rentenlücke ist selten ein Schock. Sie ist eine stille Differenz, die man früh kennen sollte, um sie nicht spät zu spüren.
Die Rentenlücke beschreibt den Abstand zwischen zwei Größen: Ihrem geschätzten Bedarf im Ruhestand und Ihren voraussichtlichen Alterseinkünften. Beide Größen sind Schätzungen, keine festen Werte. Genau deshalb ist die Lücke kein Schicksal, sondern ein Planungsanker, den Sie regelmäßig nachjustieren.
Grundgedanke
Rentenlücke = geschätzter Bedarf − voraussichtliche Alterseinkünfte
Der voraussichtliche Bedarf umfasst Ihre laufenden Lebenshaltungskosten im Ruhestand: Wohnen, Versorgung, Versicherungen, Mobilität, Freizeit. Die voraussichtlichen Alterseinkünfte setzen sich aus der gesetzlichen Rente und allen weiteren Bausteinen zusammen, die Sie aufbauen, etwa einer betrieblichen Altersvorsorge oder einem Wertpapierdepot.
Wichtig ist die Reihenfolge: Erst schätzen Sie den Bedarf, dann stellen Sie die erwarteten Einkünfte dagegen. Was übrig bleibt, ist die Lücke, die private Vorsorge tragen müsste. Beide Seiten verändern sich über die Jahre, mit Ihrem Einkommen, Ihren Ausgaben und den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Lücke ist daher eine Momentaufnahme, kein endgültiges Urteil.
Die gesetzliche Rente bildet für die meisten Menschen die Basis der Alterseinkünfte. Wie hoch sie ausfällt, ergibt sich aus der Rentenformel nach § 64 SGB VI.
Rentenformel (§ 64 SGB VI)
Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor
Den größten Hebel haben dabei Ihre Entgeltpunkte: Sie sammeln pro Jahr in etwa einen Punkt, wenn Ihr Verdienst dem Durchschnitt aller Versicherten entspricht. Der aktuelle Rentenwert übersetzt diese Punkte in Euro. Er liegt seit dem 1. Juli 2025 bei EUR 40,79 je Entgeltpunkt und steigt zum 1. Juli 2026 auf EUR 42,52. Dieser Wert wird politisch fortgeschrieben und ändert sich regelmäßig.
Als Orientierungsgröße dient die sogenannte Standardrente, also die Rente eines Modellfalls mit 45 Entgeltpunkten (dem Eckrentner). Sie beträgt seit Juli 2025 rechnerisch 45 × EUR 40,79 = EUR 1.835,55 brutto im Monat (ab Juli 2026: EUR 1.913,40). Das ist ausdrücklich ein Modellwert vor Abzügen: Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern mindern die ausgezahlte Rente, und die tatsächlich gezahlten Durchschnittsrenten liegen in der Regel niedriger. Ihr persönlicher Betrag hängt von Ihren individuellen Entgeltpunkten ab.
Eine verbreitete Fehldeutung: Das Rentenniveau von 48 Prozent (das Sicherungsniveau vor Steuern) ist nicht der Anteil Ihres letzten Nettoeinkommens, den die Rente ersetzt. Es ist eine statistische Rechengröße, nämlich das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittslohn (jeweils nach Sozialabgaben, vor Steuern). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales betont, dass es keine Aussage über individuelle Ansprüche erlaubt. Ihr persönlicher Wert hängt von Ihren Entgeltpunkten ab. Über das Rentenpaket 2025 (in Kraft seit Januar 2026) ist dieses Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent als Haltelinie bis 2031 stabilisiert. Was danach gilt, ist offen.
Für Ihre eigene Schätzung ist die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung der genauere Ausgangspunkt: Sie weist Ihre bisher erreichten Entgeltpunkte und eine Hochrechnung aus. Behandeln Sie diese Hochrechnung als Annahme unter heutigen Bedingungen, nicht als Zusage.
Die zweite Seite der Rechnung ist Ihr Bedarf. Hier hilft eine verbreitete Faustregel der Verbraucherschützer und von Finanztip, die als Anker dient, nicht als Gesetz.
| Anspruch | Faustregel (Anteil am letzten Netto) |
|---|---|
| Gewohnter Lebensstandard | rund 80 Prozent |
| Komfortable Basis | rund 65 Prozent |
| Grundbedarf | rund 50 Prozent |
Die Logik dahinter: Im Ruhestand entfallen einige Ausgaben (Sparraten, Berufskosten, oft die Tilgung des Eigenheims), andere bleiben oder steigen (Gesundheit, Freizeit, Reisen). Welcher Anteil für Sie realistisch ist, hängt von Ihrem Leben ab, nicht von einer Tabelle. Die Werte sind Faustregeln, die Sie an Ihre eigenen Verhältnisse anpassen.
Eine Größe wird dabei leicht unterschätzt: die Inflation. Über einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren verliert Geld spürbar an Kaufkraft. Ein Bedarf, der heute auskömmlich wirkt, kann in der Zukunft deutlich höher ausfallen. Es lohnt sich, den geschätzten Bedarf in heutiger Kaufkraft zu denken und die Geldentwertung als eigenen Posten mitzuführen, statt sie zu vergessen.
Kernaussagen
Mit beiden Seiten, dem geschätzten Bedarf und den voraussichtlichen Einkünften, lässt sich die Lücke näherungsweise beziffern. Der folgende Rechner führt diese Differenz für Sie zusammen.
Gesch. gesetzl. Rente
EUR 1.449,45Monatliche Lücke
−EUR 1.050,55Das Ergebnis ist eine Schätzung unter heutigen Annahmen, keine Prognose. Es verändert sich mit jedem Jahr, das Sie einzahlen, mit der Entwicklung des Rentenwerts und mit Ihren Ausgaben. Sinnvoll ist, die Rechnung regelmäßig zu wiederholen, etwa wenn die jährliche Renteninformation eintrifft oder sich Ihr Einkommen verändert.
Ist die Lücke beziffert, stellt sich die Frage nach den Bausteinen. Es gibt mehrere, und sie unterscheiden sich in Flexibilität, Förderung und Besteuerung. Die folgende Übersicht ordnet die gängigen Optionen nach ihrer Mechanik, nicht nach Rang. Welcher Baustein zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Lebenssituation ab und ist keine Empfehlung dieses Beitrags.
| Baustein | Mechanik | Förderung / Besteuerung |
|---|---|---|
| ETF-Depot | Flexibel, kein Limit, kapitalmarktabhängig; jederzeit verfügbar | Keine Förderung; Abgeltungsteuer 26,375 %, Teilfreistellung 30 %, Sparerpauschbetrag EUR 1.000 / EUR 2.000 |
| bAV (Entgeltumwandlung) | Über den Arbeitgeber; aus dem Bruttogehalt | Steuerfrei bis 8 % der BBG-RV, sozialabgabenfrei bis 4 %; Auszahlung nachgelagert voll besteuert + volle KV/PV |
| Riester | Soll ab 2027 auf ein neues, ETF-fähiges Altersvorsorgedepot umgestellt werden; Bestandsschutz für Altverträge | Aktuell: Grundzulage EUR 175, Kinderzulage EUR 300 / EUR 185, Höchstbetrag Sonderausgaben EUR 2.100/Jahr |
Die Bausteine schließen sich nicht aus. Viele Wege kombinieren mehrere, etwa eine geförderte Komponente über den Arbeitgeber und ein flexibles Depot daneben. Entscheidend sind die jeweiligen Bedingungen: Bindungsdauer, Verfügbarkeit, Förderhöhe und die Besteuerung im Ruhestand.
Ein Gedanke verbindet fast alle dieser Bausteine: die nachgelagerte Besteuerung. Geförderte oder aus dem Brutto gespeiste Beiträge werden in der Ansparphase entlastet, dafür wird die spätere Auszahlung besteuert. Der Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente richtet sich nach § 22 Nr. 1 EStG und wird im Jahr des Renteneintritts festgeschrieben. Das Wachstumschancengesetz von 2024 hat den Anstieg verlangsamt: auf 0,5 Prozentpunkte pro Jahr ab dem Jahrgang 2023, sodass die volle Besteuerung erst 2058 erreicht wird (statt 2040). Wer 2025 in Rente geht, versteuert 83,5 Prozent der Rente; im Jahrgang 2026 sind es 84 Prozent.
Die Bausteine lassen sich grob nach ihrem Charakter ordnen. Das flexible, ungeförderte Depot steht für freie Verfügbarkeit ohne staatliche Hilfe, dafür kapitalmarktabhängig: Erträge sind eine Annahme, kein Versprechen. Die geförderten Wege (betriebliche Altersvorsorge, Riester) tauschen einen Teil dieser Flexibilität gegen Zulagen oder steuerliche Entlastung in der Ansparphase. Die Basisrente (Rürup) richtet sich vor allem an Selbstständige ohne Zugang zur gesetzlichen Rente und liefert eine lebenslange Zahlung, ist dafür aber illiquide und ohne Kapitalwahl.
Prüfen Sie bei geförderten Produkten stets die jeweils aktuellen Konditionen, da sich Zulagen, Höchstbeträge und der gesetzliche Rahmen ändern. Der Riester-Bereich etwa wird ab 2027 auf ein neues Altersvorsorgedepot umgestellt; die genaue Ausgestaltung steht noch nicht endgültig fest.
Dieser Beitrag erklärt allgemeine Prinzipien und stellt die Bausteine der Altersvorsorge neutral als Optionen dar. Er ist keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung und keine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt. Alle Renten- und Renditeangaben sind Modellwerte unter heutigen Annahmen, keine Prognose. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Einschätzung ziehen Sie eine fachkundige Beratung hinzu.
Ihre Vorsorge im Blick
Im Investboard sehen Sie Ihre Bausteine an einem Ort und können Annahmen durchspielen, statt sie zu schätzen.
Vorsorge ansehen →| Rürup / Basisrente | Vor allem für Selbstständige; lebenslange Rente, keine Kapitalwahl, illiquide | Beiträge zu 100 % absetzbar (2026: bis EUR 30.826 Ledige / EUR 61.652 Verheiratete); Auszahlung nachgelagert besteuert |