Meist erledigt die Bank die Steuer. Die Anlage KAP ist für die Jahre, in denen sie nicht alles wissen konnte.
Die Anlage KAP ist Pflicht, wenn Kapitalerträge ohne deutschen Steuerabzug zugeflossen sind, vor allem bei Auslandsdepots. Freiwillig lohnt sie sich, wenn Geld zurückkommt: ungenutzter Sparerpauschbetrag, Günstigerprüfung bei einem Steuersatz unter 25 Prozent oder Verlustverrechnung über Banken hinweg (Verlustbescheinigung bis 15. Dezember beantragen). Die Günstigerprüfung kann die Steuer nur senken.
Die meisten Kapitalerträge sind mit dem Steuerabzug der Bank erledigt: Die Abgeltungsteuer heißt so, weil sie abgilt. Trotzdem gibt es Jahre, in denen sich die Anlage KAP lohnt, und einige Fälle, in denen sie Pflicht ist.
Die gute Nachricht: Wer die vier oder fünf typischen Konstellationen kennt, erkennt sein eigenes Jahr in wenigen Minuten.
Die Anlage KAP ist kein Pflichtprogramm für Anleger. Sie ist ein Werkzeug für die Jahre, in denen die Bank nicht alles wissen konnte.
In diesen Fällen müssen Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben werden, weil kein oder zu wenig Steuerabzug stattgefunden hat:
Auslandsdepots nehmen Ihnen nichts von der Steuerlogik ab: Vorabpauschale, Teilfreistellung und Verlustverrechnung gelten genauso, nur rechnen Sie selbst. Für viele ist das der versteckte Preis des günstigen Auslandsbrokers.
Häufiger als die Pflicht ist der freiwillige Antrag, weil Geld zurückkommt:
Pflicht ist die Anlage KAP vor allem, wenn Kapitalerträge ohne deutschen Steuerabzug zugeflossen sind, typischerweise bei Konten und Depots im Ausland, sowie bei Kirchensteuerpflicht mit Sperrvermerk. Für ausländische Fonds ohne inländische Verwahrung kommt die Anlage KAP-INV dazu.
Wenn Geld zurückkommt: bei nicht ausgeschöpftem Sparerpauschbetrag, bei einem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent über die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) und bei Verlusten und Gewinnen bei verschiedenen Banken. Die Günstigerprüfung kann Ihre Steuer nur senken, nie erhöhen.
Die Verlustbescheinigung muss bis zum 15. Dezember des Jahres bei der Bank beantragt werden. Nur mit ihr lassen sich Verluste einer Bank in der Steuererklärung mit Gewinnen einer anderen Bank verrechnen; ohne sie trägt die Bank den Verlust intern ins nächste Jahr vor.
Die Jahressteuerbescheinigung Ihrer Bank ist die Quelle fast aller Zahlen; die Zeilen der Anlage KAP sind ihr nachempfunden.
| Konstellation | KAP nötig? | Typisches Ergebnis |
|---|---|---|
| Ein Depot, Freistellungsauftrag passt | Nein | Nichts zu tun |
| Freibetrag ungenutzt oder falsch verteilt | Freiwillig | Erstattung |
| Grenzsteuersatz unter 25 % | Freiwillig (Günstigerprüfung) | Erstattung |
| Verluste und Gewinne bei verschiedenen Banken | Freiwillig + Verlustbescheinigung | Verrechnung, Erstattung |
| Auslandsdepot | Pflicht (KAP, ggf. KAP-INV) | Nachzahlung oder Erstattung |
Netto-Betrag
EUR 3.945,00Eff. Steuersatz: 21,10%
Kernaussagen
Das Steuerjahr im Blick
Investboard sammelt Kapitalerträge, Freibetragsnutzung und Verlusttöpfe über alle Depots und zeigt, ob sich die Anlage KAP für Ihr Jahr voraussichtlich lohnt.
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