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Rechner

04 Steuerwerkbank · Aktuell für 2026

Abgeltungsteuer Rechner

Sehen Sie zuerst den Netto-Ertrag. Danach die Steuerbestandteile, die Annahmen und die Stelle, an der der Sparerpauschbetrag wirkt.

Methode, Quellen und Grenzen

Der Rechner modelliert die deutsche Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge. Er zeigt die rechnerische Steuerlast, ersetzt aber keine Steuerberatung.

Methode

Steuerbasis
Kapitalerträge werden um den noch verfügbaren Sparerpauschbetrag reduziert. Auf den steuerpflichtigen Betrag wird die Abgeltungsteuer berechnet.
Zuschläge
Der Solidaritätszuschlag wird auf die Abgeltungsteuer gerechnet. Kirchensteuer wird je nach Bundesland und Auswahl berücksichtigt.
Ergebnis
Ausgegeben werden Steuerbetrag, effektiver Satz und Netto-Ertrag für das eingegebene Beispiel.

Quellen

  • EStG § 20 und § 32d für Kapitalerträge und Abgeltungsteuersatz.
  • EStG § 20 Abs. 9 für den Sparerpauschbetrag.
  • Solidaritätszuschlaggesetz und Kirchensteuerlogik nach Bundesland.

Grenzen

  • Verlusttöpfe, ausländische Quellensteuer und Broker-spezifische Buchungen können abweichen.
  • Der Rechner bildet ein Beispiel ab, nicht die vollständige Steuererklärung.

Das war eine Position.

Investboard berechnet die Steuer für jede Position in Ihrem Portfolio, mit Verlustverrechnung, Sparerpauschbetrag-Optimierung und Steuerprojektion für das ganze Jahr.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Abgeltungsteuer 2026?

Die Abgeltungsteuer beträgt 25 % auf Kapitalerträge. Mit Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) ergibt sich ein Gesamtsatz von 26,375 %. Mit Kirchensteuer erhöht sich der Satz auf 27,82 % (8 % KiSt) bzw. 27,99 % (9 % KiSt), da der Soli bei Kirchensteuerpflicht leicht reduziert wird.

Wird der Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge abgeschafft?

Nein. Obwohl der Soli für die meisten Einkommensteuerzahler seit 2021 entfallen ist, gilt er für Kapitalerträge unverändert weiter. Kapitalerträge fallen nicht unter die Freigrenze der Einkommensteuer, sodass der Soli von 5,5 % auf die Abgeltungsteuer nach wie vor anfällt.

Was ist der Unterschied zwischen Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer?

Die Begriffe werden synonym verwendet. "Kapitalertragsteuer" ist der steuerrechtliche Begriff für die Quellensteuer auf Kapitalerträge. "Abgeltungsteuer" bezeichnet die abgeltende Wirkung dieser Steuer: Mit ihrer Zahlung sind die Kapitalerträge für die Einkommensteuer abgegolten. Es ist keine weitere Angabe in der Steuererklärung erforderlich.

Kann ich Verluste mit Gewinnen verrechnen?

Ja, Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden. Es gilt jedoch eine wichtige Einschränkung: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG). Verluste aus anderen Kapitalanlagen sind dagegen frei gegen alle Kapitalerträge verrechenbar.

Wie funktioniert die Günstigerprüfung?

Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 %, kann die Günstigerprüfung beantragt werden (§ 32d Abs. 6 EStG). Das Finanzamt prüft dann, ob die Besteuerung der Kapitalerträge mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz günstiger ist. Die Differenz zur bereits einbehaltenen Abgeltungsteuer wird erstattet. Dies ist besonders relevant für Personen mit geringem Gesamteinkommen.

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Wie wird die Abgeltungsteuer berechnet?

Die Abgeltungsteuer (§ 32d EStG) ist eine pauschale Quellensteuer auf Kapitalerträge. Sie besteht aus bis zu drei Komponenten, die zusammen die effektive Steuerbelastung ergeben.

Die drei Steuerkomponenten

1. Kapitalertragsteuer (KAP): 25 %

Der Sockelbetrag beträgt 25 % auf den steuerpflichtigen Kapitalertrag nach Abzug des Sparerpauschbetrags. Die Bank führt diese Steuer automatisch ans Finanzamt ab.

2. Solidaritätszuschlag (SolZ): 5,5 % auf die KAP

Der Solidaritätszuschlag wird nicht auf den Kapitalertrag, sondern auf die Kapitalertragsteuer erhoben.

Solidaritätszuschlag

SolZ = KAP × 5,5 % = Kapitalertrag × 25 % × 5,5 % = Kapitalertrag × 1,375 %

Ohne Kirchensteuer beträgt die Gesamtbelastung damit 26,375 %.

3. Kirchensteuer (KiSt): optional, 8 % oder 9 %

Kirchensteuerpflichtige Anleger zahlen zusätzlich Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer. Der Satz beträgt:

  • 8 % in Bayern und Baden-Württemberg
  • 9 % in allen anderen Bundesländern

Die Kirchensteuer-Basiskorrektur

Wer Kirchensteuer zahlt, profitiert von einer Reduktion der Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer. Der Grund: Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar. Ohne Korrektur würde die KAP auf einen Betrag erhoben, von dem anschließend wieder Kirchensteuer abgezogen wird — ein Zirkelschluss.

Korrigierte KAP-Formel (§ 32d Abs. 1 Satz 4 EStG)
Ihr Netto-Ertrag
EUR 3.945,00
Effektiver Steuersatz21,10%
Gesamte SteuerEUR 1.055,00

Eingaben

Aktuell für 2026
EUR
0 €100.000 €

Art der Erträge

Ihr Steuerprofil

EUR

von EUR 1.000

Ihre Abgeltungsteuer

Gesamte SteuerEUR 1.055,00
Netto 78,90%
KAP 20,00%
Soli 1,10%

Die Steuer greift erst oberhalb des Freibetrags.

EUR 1.000,00 bleiben steuerfrei. Auf die restlichen EUR 4.000,00 fallen Abgeltungssteuer und Soli an.

Berechnung im Detail
KapitalertragEUR 5.000,00
− Sparerpauschbetrag− EUR 1.000,00
Steuerpflichtiger ErtragEUR 4.000,00
Kapitalertragsteuer 25%+ EUR 1.000,00
Solidaritätszuschlag 5,5%+ EUR 55,00
Gesamte SteuerEUR 1.055,00

Sparerpauschbetrag

FSA = EUR 1.000,00

Steuerpflichtiger Ertrag = EUR 5.000,00 − EUR 1.000,00 = EUR 4.000,00

Steuerberechnung

KAP = EUR 4.000,00 × 25% = EUR 1.000,00

Soli = EUR 1.000,00 × 5,5% = EUR 55,00

Gesamte Steuer = EUR 1.000,00 + EUR 55,00 = EUR 1.055,00

Netto & Effektivsatz

Netto = EUR 5.000,00 − EUR 1.055,00 = EUR 3.945,00

Effektiver Steuersatz = EUR 1.055,00 ÷ EUR 5.000,00 = 21,10%

EUR 3.945,00· 21,10%

Netto

Portfolio berechnen →

KAP_bereinigt = steuerpflichtig × 0,25 ÷ (1 + KiSt_Satz × 0,25)

Beispielrechnung

Mit 9 % Kirchensteuer und 1.000 EUR steuerpflichtigem Kapitalertrag:

KAP = 1.000 × 0,25 ÷ 1,0225 ≈ 244,50 EUR
KiSt = 244,50 × 9 % ≈ 22,00 EUR
SolZ = 244,50 × 5,5 % ≈ 13,45 EUR
Gesamt ≈ 279,95 EUR (≈ 28,00 %)

Effektive Steuersätze im Überblick

Effektive Steuersätze nach Kirchensteuer
KirchensteuerEffektiver Gesamtsatz
Keine26,375 %
8 % (Bayern / Baden-Württemberg)ca. 27,82 %
9 % (übrige Bundesländer)ca. 28,00 %

Sparerpauschbetrag

Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG) sind steuerfrei:

Sparerpauschbetrag nach Veranlagung
VeranlagungBetrag
Einzelperson1.000 EUR
Zusammenveranlagung (Ehepaar / eingetragene Lebenspartnerschaft)2.000 EUR
Häufiger Fehler

Wer keinen Freistellungsauftrag bei seiner Bank eingerichtet hat, zahlt auf alle Erträge sofort Abgeltungsteuer — und muss sich den zu viel gezahlten Betrag erst über die Steuererklärung zurückholen. Der Freistellungsauftrag kann auf mehrere Kreditinstitute aufgeteilt werden, darf insgesamt aber den Pauschbetrag nicht überschreiten.

Wann fällt keine Abgeltungsteuer an?

NV-Bescheinigung: Personen mit einem Gesamteinkommen unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags können beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen. Mit dieser stellt die Bank keine Kapitalertragsteuer ein.

Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG)

Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 %, kann die Veranlagung der Kapitalerträge zum regulären Tarif beantragt werden. Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung auf Antrag durch und wendet automatisch den niedrigeren Satz an. Sinnvoll z. B. für Studierende, Rentner mit geringem Einkommen oder in Jahren mit niedrigem Gesamteinkommen.

Zusammenfassung der Berechnung

Gesamtberechnung

Steuerfreier Anteil: Sparerpauschbetrag (1.000 / 2.000 EUR) Steuerpflichtig: Gesamtertrag − Sparerpauschbetrag

KAP = Steuerpflichtig × 25 % (ggf. mit KiSt-Basiskorrektur) SolZ = KAP × 5,5 % KiSt = KAP × 8 % oder 9 % (nur bei Kirchensteuerpflicht)

Gesamt = KAP + SolZ + KiSt

Die Abgeltungsteuer ist abgeltend — d. h. Kapitalerträge müssen in der Regel nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, es sei denn, die Günstigerprüfung ist vorteilhaft oder die Bank hat fehlerhaft abgerechnet.