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So nutzen Sie Ihren Freibetrag von EUR 1.000 optimal über mehrere Depots. So verteilen Sie den Freibetrag sinnvoll auf mehrere Depots.
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Den Sparerpauschbetrag von EUR 1.000 pro Person (EUR 2.000 bei Zusammenveranlagung) nutzen Sie optimal, indem Sie Freistellungsaufträge dort platzieren, wo Erträge tatsächlich anfallen. Ohne Auftrag führt die Bank ab dem ersten Euro 26,375 Prozent ab. Planen Sie die Vorabpauschale ein, denn sie greift schon im Januar; zu viel gezahlte Steuer holt die Anlage KAP zurück.
Der Sparerpauschbetrag beträgt EUR 1.000 (EUR 2.000 für zusammenveranlagte Paare, § 20 Abs. 9 EStG)
Ohne Freistellungsauftrag wird ab dem ersten Euro besteuert
Die Vorabpauschale beansprucht einen Teil des Freibetrags: gleich im Januar einplanen
Jährliche Überprüfung der Aufteilung lohnt sich; zu viel gezahlte Steuer holt die Anlage KAP zurück

Den Sparerpauschbetrag von EUR 1.000 pro Person (EUR 2.000 bei Zusammenveranlagung) nutzen Sie optimal, indem Sie Freistellungsaufträge dort platzieren, wo Erträge tatsächlich anfallen. Ohne Auftrag führt die Bank ab dem ersten Euro 26,375 Prozent ab. Planen Sie die Vorabpauschale ein, denn sie greift schon im Januar; zu viel gezahlte Steuer holt die Anlage KAP zurück.
Der Sparerpauschbetrag beträgt EUR 1.000 (EUR 2.000 für zusammenveranlagte Paare, § 20 Abs. 9 EStG)
Ohne Freistellungsauftrag wird ab dem ersten Euro besteuert
Die Vorabpauschale beansprucht einen Teil des Freibetrags: gleich im Januar einplanen
Jährliche Überprüfung der Aufteilung lohnt sich; zu viel gezahlte Steuer holt die Anlage KAP zurück
Eintausend Euro Kapitalerträge bleiben jedes Jahr steuerfrei, für jeden Anleger in Deutschland. Das klingt nach wenig und ist doch der am leichtesten zu hebende Steuervorteil überhaupt.
Man muss ihn nur einmal einrichten und danach jährlich kurz prüfen. Trotzdem bleibt er bei vielen ungenutzt, weil das eine Formular nie ausgefüllt wurde, oder falsch verteilt, weil die Vorabpauschale in der Rechnung fehlte.
Der einfachste Steuervorteil ist der, den man nur einmal beantragen und danach in Ruhe wirken lassen muss.
Jeder Anleger in Deutschland hat einen Sparerpauschbetrag von EUR 1.000 pro Jahr; zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben gemeinsam EUR 2.000 (§ 20 Abs. 9 EStG). Kapitalerträge bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei. Seit 2023 gilt der Betrag von EUR 1.000; zuvor waren es EUR 801.
Angerechnet wird alles, was steuerlich als Kapitalertrag zählt:
Damit die Bank den Freibetrag beim Steuerabzug berücksichtigt, braucht sie einen Freistellungsauftrag. Ohne ihn führt sie ab dem ersten Euro 26,375 Prozent ab (mit Kirchensteuer mehr).
Ohne Freistellungsauftrag führt Ihre Bank ab dem ersten Euro Steuer ab. Sie können die Steuer über die Steuererklärung zurückholen, aber das ist unnötiger Aufwand und bindet Geld bis zum Steuerbescheid.
Wer mehrere Depots oder Konten hat, muss den Freibetrag aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf EUR 1.000 (beziehungsweise EUR 2.000 bei Zusammenveranlagung) nicht überschreiten; die Banken melden erteilte Aufträge über die Steuer-Identifikationsnummer an das Bundeszentralamt für Steuern, Überschreitungen fallen also auf.
Die Kunst liegt in der Verteilung. Drei Strategien in der Übersicht:
EUR 1.000 für Einzelpersonen, EUR 2.000 für zusammenveranlagte Ehepaare. Der Betrag gilt seit 2023 und ist unverändert.
Ja, Sie können Ihren Freistellungsauftrag jederzeit bei Ihrer Bank anpassen. Beachten Sie, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten darf.
Ohne Freistellungsauftrag führt Ihre Bank ab dem ersten Euro Kapitalerträge Abgeltungsteuer ab. Sie können zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückholen.
| Strategie | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Alles bei einer Bank | Einfach, kein Aufteilen nötig | Wenig Flexibilität |
| Proportional nach Erträgen | Optimale Ausnutzung | Erfordert jährliche Anpassung |
| Schwerpunkt beim Hauptdepot | Guter Kompromiss | Kleinere Depots werden besteuert |
Als Faustregel: Verteilen Sie den Freibetrag dorthin, wo die Erträge tatsächlich anfallen. Ein Tagesgeldkonto mit EUR 20.000 bei 2,5 Prozent Zins erzeugt EUR 500 Zinsen und braucht entsprechend Freibetrag; ein Depot mit ausschüttenden ETFs braucht ihn für die Ausschüttungen, ein Thesaurierer-Depot für die Vorabpauschale.
Die Vorabpauschale für thesaurierende ETFs wird ebenfalls auf den Sparerpauschbetrag angerechnet, und zwar gleich Anfang Januar, bevor im Jahresverlauf Dividenden oder Verkäufe folgen. Bei einem Basiszins von 3,20 Prozent (2026) beansprucht ein thesaurierendes Aktien-ETF-Depot von EUR 50.000 rund EUR 784 steuerpflichtigen Betrag, also einen Großteil des Einzel-Freibetrags.
Schätzen Sie die erwartete Vorabpauschale für das laufende Jahr und reservieren Sie diesen Betrag im Freistellungsauftrag des Depots, in dem die ETFs liegen. Der Vorabpauschale-Rechner liefert die Größenordnung in einer Minute.
Ein Beispiel mit zwei Depots: Depot A hält thesaurierende ETFs (erwartete Vorabpauschale, steuerpflichtig: rund EUR 400), Depot B liefert rund EUR 600 Dividenden im Jahr.
| Szenario | Depot A (ETFs) | Depot B (Dividenden) | Steuerlast |
|---|---|---|---|
| Kein FSA | Volle Steuer | Volle Steuer | Maximal |
| FSA nur bei A | Steuerfrei bis EUR 1.000 | Volle Steuer | Suboptimal |
| FSA 400/600 | Vorabpauschale abgedeckt | Dividenden teilweise frei | Optimal |
Im dritten Szenario ist der Freibetrag exakt dort, wo die Erträge entstehen: Beide Abzüge entfallen, ohne dass ein Euro Freibetrag ungenutzt bleibt.
Zwei Wege führen zurück zu einbehaltener Steuer:
Netto-Betrag
EUR 3.945,00Eff. Steuersatz: 21,10%
Freibetrag im Überblick
Investboard zeigt Ihre Kapitalerträge über alle Depots hinweg und macht sichtbar, wie viel vom Sparerpauschbetrag noch frei ist, bevor Steuer anfällt.
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