So nutzen Sie Ihre EUR 1.000 Freibetrag optimal über mehrere Depots.
Eintausend Euro Kapitalerträge bleiben jedes Jahr steuerfrei, für jeden Anleger in Deutschland. Das klingt nach wenig und ist doch der am leichtesten zu hebende Steuervorteil überhaupt.
Man muss ihn nur einmal einrichten und danach jährlich kurz prüfen. Trotzdem bleibt er bei vielen ungenutzt, weil das eine Formular nie ausgefüllt wurde.
Der einfachste Steuervorteil ist der, den man nur einmal beantragen und danach in Ruhe wirken lassen muss.
Jeder Anleger in Deutschland hat einen Sparerpauschbetrag von EUR 1.000 (EUR 2.000 für Ehepaare). Kapitalerträge bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei. Um den Freibetrag zu nutzen, muss ein Freistellungsauftrag bei der Bank erteilt werden.
Ohne Freistellungsauftrag führt Ihre Bank ab dem ersten Euro Steuer ab. Sie können die Steuer über die Steuererklärung zurückholen, aber das ist unnötiger Aufwand.
Wer mehrere Depots oder Konten hat, muss den Freibetrag aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf EUR 1.000 nicht überschreiten.
| Strategie | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Alles bei einer Bank | Einfach, kein Aufteilen nötig | Wenig Flexibilität |
EUR 1.000 für Einzelpersonen, EUR 2.000 für zusammenveranlagte Ehepaare. Der Betrag gilt seit 2023 und ist unverändert.
Ja, Sie können Ihren Freistellungsauftrag jederzeit bei Ihrer Bank anpassen. Beachten Sie, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten darf.
Ohne Freistellungsauftrag führt Ihre Bank ab dem ersten Euro Kapitalerträge Abgeltungsteuer ab. Sie können zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückholen.
| Proportional nach Erträgen | Optimale Ausnutzung | Erfordert jährliche Anpassung |
| Schwerpunkt beim Hauptdepot | Guter Kompromiss | Kleinere Depots werden besteuert |
Die Vorabpauschale für thesaurierende ETFs wird ebenfalls auf den Sparerpauschbetrag angerechnet. Bei steigendem Basiszins kann die Vorabpauschale einen erheblichen Teil des Freibetrags aufbrauchen.
Schätzen Sie die erwartete Vorabpauschale für das laufende Jahr und reservieren Sie diesen Betrag im Freistellungsauftrag des Depots, in dem die ETFs liegen.
| Szenario | Depot A (ETFs) | Depot B (Dividenden) | Steuerlast |
|---|---|---|---|
| Kein FSA | Volle Steuer | Volle Steuer | Maximal |
| FSA nur bei A | Steuerfrei bis EUR 1.000 | Volle Steuer | Suboptimal |
| FSA 400/600 | Vorabpauschale abgedeckt | Dividenden teilweise frei | Optimal |
Netto-Betrag
EUR 3.945,00Eff. Steuersatz: 21,10%
Kernaussagen
Freibetrag im Überblick
Investboard zeigt Ihre Kapitalerträge über alle Depots hinweg und macht sichtbar, wie viel vom Sparerpauschbetrag noch frei ist, bevor Steuer anfällt.
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