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Wissen · Steuern & Freibeträge6 Min. Lesezeit

Sparerpauschbetrag optimieren: Freistellungsauftrag richtig aufteilen

So nutzen Sie Ihre EUR 1.000 Freibetrag optimal über mehrere Depots.

Investboard Redaktion·27. März 2026

Inhalt

  • Der Sparerpauschbetrag: EUR 1.000 Freibetrag
  • Freistellungsauftrag richtig aufteilen
  • Vorabpauschale einplanen
  • Szenarien im Vergleich
  • Steuerbelastung berechnen
  • Checkliste
Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Der Sparerpauschbetrag: EUR 1.000 Freibetrag
  • Freistellungsauftrag richtig aufteilen
  • Vorabpauschale einplanen
  • Szenarien im Vergleich
  • Steuerbelastung berechnen
  • Checkliste

Eintausend Euro Kapitalerträge bleiben jedes Jahr steuerfrei, für jeden Anleger in Deutschland. Das klingt nach wenig und ist doch der am leichtesten zu hebende Steuervorteil überhaupt.

Man muss ihn nur einmal einrichten und danach jährlich kurz prüfen. Trotzdem bleibt er bei vielen ungenutzt, weil das eine Formular nie ausgefüllt wurde.

Der einfachste Steuervorteil ist der, den man nur einmal beantragen und danach in Ruhe wirken lassen muss.

Der Sparerpauschbetrag: EUR 1.000 Freibetrag

Jeder Anleger in Deutschland hat einen Sparerpauschbetrag von EUR 1.000 (EUR 2.000 für Ehepaare). Kapitalerträge bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei. Um den Freibetrag zu nutzen, muss ein Freistellungsauftrag bei der Bank erteilt werden.

Ohne Freistellungsauftrag führt Ihre Bank ab dem ersten Euro Steuer ab. Sie können die Steuer über die Steuererklärung zurückholen, aber das ist unnötiger Aufwand.

Freistellungsauftrag richtig aufteilen

Wer mehrere Depots oder Konten hat, muss den Freibetrag aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf EUR 1.000 nicht überschreiten.

StrategieVorteilNachteil
Alles bei einer BankEinfach, kein Aufteilen nötigWenig Flexibilität

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?

EUR 1.000 für Einzelpersonen, EUR 2.000 für zusammenveranlagte Ehepaare. Der Betrag gilt seit 2023 und ist unverändert.

Kann ich den Freistellungsauftrag unterjährig ändern?

Ja, Sie können Ihren Freistellungsauftrag jederzeit bei Ihrer Bank anpassen. Beachten Sie, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten darf.

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag stelle?

Ohne Freistellungsauftrag führt Ihre Bank ab dem ersten Euro Kapitalerträge Abgeltungsteuer ab. Sie können zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückholen.

Investboard Redaktion·Aktualisiert: 27. März 2026

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung oder Anlageberatung dar. Für individuelle steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

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Inhalt

  • Der Sparerpauschbetrag: EUR 1.000 Freibetrag
  • Freistellungsauftrag richtig aufteilen
  • Vorabpauschale einplanen
  • Szenarien im Vergleich
  • Steuerbelastung berechnen
  • Checkliste
Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Der Sparerpauschbetrag: EUR 1.000 Freibetrag
  • Freistellungsauftrag richtig aufteilen
  • Vorabpauschale einplanen
  • Szenarien im Vergleich
  • Steuerbelastung berechnen
  • Checkliste
Proportional nach ErträgenOptimale AusnutzungErfordert jährliche Anpassung
Schwerpunkt beim HauptdepotGuter KompromissKleinere Depots werden besteuert

Vorabpauschale einplanen

Die Vorabpauschale für thesaurierende ETFs wird ebenfalls auf den Sparerpauschbetrag angerechnet. Bei steigendem Basiszins kann die Vorabpauschale einen erheblichen Teil des Freibetrags aufbrauchen.

Schätzen Sie die erwartete Vorabpauschale für das laufende Jahr und reservieren Sie diesen Betrag im Freistellungsauftrag des Depots, in dem die ETFs liegen.

Szenarien im Vergleich

SzenarioDepot A (ETFs)Depot B (Dividenden)Steuerlast
Kein FSAVolle SteuerVolle SteuerMaximal
FSA nur bei ASteuerfrei bis EUR 1.000Volle SteuerSuboptimal
FSA 400/600Vorabpauschale abgedecktDividenden teilweise freiOptimal

Steuerbelastung berechnen

Rechner · Abgeltungsteuer
EUR
Kirchensteuer

Netto-Betrag

EUR 3.945,00

Eff. Steuersatz: 21,10%

Zum vollständigen Rechner →

Im Kern

Der Sparerpauschbetrag ist kein Trick und keine Lücke. Er ist Ihr gutes Recht, einmal eingerichtet und jedes Jahr aufs Neue wirksam.

Checkliste

  • Freistellungsauftrag bei jeder Bank prüfen
  • Summe aller Aufträge darf EUR 1.000 nicht übersteigen
  • Vorabpauschale bei der Aufteilung berücksichtigen
  • Zum Jahresende Erträge und Freibeträge vergleichen
  • Bei Bankwechsel: alten Freistellungsauftrag widerrufen

Kernaussagen

  • Der Sparerpauschbetrag beträgt EUR 1.000 (EUR 2.000 für Ehepaare)
  • Ohne Freistellungsauftrag wird ab dem ersten Euro besteuert
  • Die Vorabpauschale beansprucht einen Teil des Freibetrags: einplanen
  • Jährliche Überprüfung der Aufteilung lohnt sich

Freibetrag im Überblick

Investboard zeigt Ihre Kapitalerträge über alle Depots hinweg und macht sichtbar, wie viel vom Sparerpauschbetrag noch frei ist, bevor Steuer anfällt.

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