Vermögen aufbauen vom ersten Lebenstag
Ein Depot auf den Namen eines Kindes ist weniger eine Geldfrage als eine Geduldsfrage. Wer früh und regelmäßig in einen breit gestreuten Aktien-ETF einzahlt, gibt dem langen Anlagehorizont die Möglichkeit, seine Wirkung zu entfalten, und nutzt zugleich die jährlichen steuerfreien Beträge, die einem Kind ohnehin zustehen.
Ein ETF-Sparplan für ein Kind verbindet zwei Dinge, die selten zusammenfinden: einen sehr langen Zeithorizont und eine eigene steuerliche Person mit eigenen Freibeträgen. Beides lässt sich nutzen, wenn man die Regeln kennt und sie nicht mit Versprechen verwechselt. Dieser Beitrag ordnet die Bausteine, beschreibt das steuerliche Zusammenspiel und benennt die Grenzen offen.
Bei einem Kinderdepot ist die wichtigste Variable nicht die Rendite, sondern die Zeit, die ihr zur Verfügung steht.
Für ein Kinderdepot mit einem Horizont von vielen Jahren ist ein breit gestreuter, marktkapitalisierungsgewichteter globaler Aktien-ETF (etwa vom Typ MSCI World oder FTSE All-World) ein gängiger, konventioneller Baustein für die lange Frist. Das ist eine verbreitete Wahl, keine Empfehlung: Welcher Fonds zu einer Familie passt, hängt von Risikobereitschaft, Anlagedauer und persönlichen Umständen ab.
Die Logik dahinter ist Streuung statt Auswahl. Ein global breit aufgestellter Aktienfonds bündelt tausende Einzeltitel über Länder und Branchen hinweg, sodass das Schicksal eines einzelnen Unternehmens kaum ins Gewicht fällt. Über lange Zeiträume hat sich diese Breite historisch als robuster Baustein erwiesen. Vergangene Wertentwicklungen sind jedoch keine Garantie für die Zukunft: Erträge sind Annahmen, keine Zusagen, und das eingesetzte Kapital bleibt grundsätzlich Risiken ausgesetzt. Ein langer Horizont senkt die Wahrscheinlichkeit von Verlusten, er beseitigt sie nicht.
Steuerlich behandelt der Gesetzgeber breite Aktien-ETFs einheitlich: Ein Fonds mit mehr als 50 Prozent Aktienanteil gilt als Aktienfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes und erhält eine Teilfreistellung von 30 Prozent (§ 20 InvStG). Diese 30 Prozent bleiben steuerfrei, und zwar auf Ausschüttungen, auf Veräußerungsgewinne und auf die Vorabpauschale gleichermaßen. Die verbleibenden Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer von 26,375 Prozent.
Eine frühe Weichenstellung betrifft die Ertragsverwendung: thesaurierend oder ausschüttend. Beide Varianten erhalten dieselbe Teilfreistellung von 30 Prozent und dieselben Freibeträge. Der Unterschied liegt nicht in der Steuerlast pro Euro Ertrag, sondern darin, wann und wie die jährlichen Freibeträge des Kindes gefüllt werden. Darauf gehen wir weiter unten genauer ein.
Kernaussagen
Der eigentliche Hebel eines Kinderdepots ist nicht die Höhe der einzelnen Rate, sondern die Anzahl der Jahre, über die sie wirken kann. Ein Sparplan, der bei der Geburt beginnt, hat bis zur Volljährigkeit achtzehn Jahre Zeit, und über solche Zeiträume verändert sich das Verhältnis zwischen Einzahlungen und kumulierten Erträgen erheblich.
Der Zinseszinseffekt beschreibt, dass Erträge selbst wieder Erträge erwirtschaften können. Über eine lange Frist verschiebt sich dadurch das Gewicht zunehmend von den eingezahlten Beträgen hin zum kumulierten Wertzuwachs. Wie stark dieser Effekt ausfällt, hängt vollständig von der tatsächlichen Wertentwicklung ab, die niemand vorhersagen kann. Jede Hochrechnung ist daher ausdrücklich beispielhaft und keine Prognose: Sie zeigt die Mechanik, nicht das Ergebnis.
Eine gleichbleibende monatliche Rate bringt zudem einen praktischen Nebeneffekt: Sie verteilt die Einstiegszeitpunkte über viele Jahre. Mal wird zu höheren, mal zu niedrigeren Kursen gekauft, sodass sich der durchschnittliche Einstandspreis über die Zeit glättet. Das ist kein Schutz vor Verlusten, sondern eine Disziplin, die den Versuch erspart, den richtigen Zeitpunkt zu treffen.
Hier liegt das analytische Herz eines Kinderdepots. Der Unterschied zwischen thesaurierenden und ausschüttenden ETFs ist steuerlich subtiler, als er oft dargestellt wird, und für ein Kind kehrt sich die übliche Logik teilweise um.
| Merkmal | Ausschüttend | Thesaurierend |
|---|---|---|
| Erträge | Werden ausgezahlt | Werden im Fonds wiederangelegt |
| Freibetrag des Kindes | Wird jährlich passiv gefüllt | Bleibt ohne Zutun weitgehend ungenutzt |
| Jährliche Besteuerung | Auf die Ausschüttung | Nur auf die kleine Vorabpauschale |
| Teilfreistellung | 30 % | 30 % |
| Aufwand | Wiederanlage manuell | Verkauf und Wiederanlage zum Heben des Freibetrags |
Der entscheidende Punkt ist, dass die steuerfreien Beträge eines Kindes nach dem Prinzip "nutzen oder verfallen" funktionieren. Sie gelten pro Kalenderjahr und lassen sich nicht ansparen. Wer sie in einem Jahr nicht ausschöpft, verliert sie für dieses Jahr.
Ein ausschüttender Fonds füllt diesen jährlichen Spielraum passiv: Jede Ausschüttung ist ein realisierter Ertrag, der in das Freibetragsvolumen des Kindes fällt. Solange die Ausschüttungen unter den Freibeträgen bleiben, fließen sie steuerfrei, und man legt sie anschließend manuell wieder an. Der Vorteil ist Einfachheit ohne aktives Zutun.
Ein thesaurierender Fonds dagegen behält die Erträge ein und legt sie automatisch wieder an. Steuerlich fällt jährlich nur die vergleichsweise kleine Vorabpauschale an (§ 18 InvStG). Für 2026 beträgt der Basiszins 3,20 Prozent, woraus sich ein Basisertrag von 70 Prozent × 3,20 Prozent = 2,24 Prozent des Wertes zu Jahresbeginn ergibt, gedeckelt auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres und null, falls der Fonds gefallen ist. Der Großteil des jährlichen Freibetrags bleibt damit ungenutzt, sofern man nicht aktiv eingreift.
Basisertrag der Vorabpauschale 2026 (beispielhaft)
70 % × 3,20 % = 2,24 % des Wertes zu Jahresbeginn, gedeckelt auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres
Wer den Freibetrag bei einem thesaurierenden Fonds dennoch heben will, kann gegen Jahresende gezielt Anteile verkaufen und unmittelbar wieder kaufen. Das realisiert einen Gewinn innerhalb des Freibetrags und setzt den Einstandspreis nach oben, sodass spätere Steuer auf diesen Teil entfällt. Das ist eine anerkannte Technik, jedoch mit Aufwand und mit Kosten aus Spread und Gebühren verbunden. Sie ist ein Liquiditäts- und Steuerinstrument, kein Renditeverstärker.
Unter dem Strich ist die Wahl zwischen beiden Varianten für ein Kind keine Frage des Steuersatzes, sondern des Aufwands. Beide erhalten dieselbe Teilfreistellung und dieselben Freibeträge. Ausschüttende Fonds füllen die Freibeträge von selbst, thesaurierende verlangen eine aktive Handlung, um sie zu nutzen.
Ein Kind hat eigene steuerfreie Beträge: den Grundfreibetrag (2026 rund EUR 12.348), den Sparer-Pauschbetrag von EUR 1.000 und den Sonderausgaben-Pauschbetrag von EUR 36. Sind Kapitalerträge das einzige steuerpflichtige Einkommen des Kindes, ergibt das einen Spielraum von rund EUR 13.384 (2026), bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei bleiben können.
Diese rund EUR 13.384 sind eine Rechengröße, kein Automatismus. Die Summe gilt nur, wenn Kapitalerträge das einzige steuerpflichtige Einkommen des Kindes sind, und sie folgt demselben Jahresrhythmus wie alle Freibeträge: nutzen oder verfallen.
Praktisch greifen zwei verschiedene Instrumente ineinander. Der Freistellungsauftrag bei der Bank stellt EUR 1.000 Kapitalerträge frei, mehr nicht. Liegen die Kapitalerträge des Kindes darüber, aber unterhalb des Grundfreibetrag-Spielraums, kommt die Nichtveranlagungs-Bescheinigung ins Spiel. Sie wird beim Finanzamt beantragt (Formular NV 1 A, das auch für Minderjährige gilt; die gesetzlichen Vertreter stellen den Antrag) und der Bank vorgelegt. Die Bank zahlt dann brutto aus, also ohne Abgeltungsteuer an der Quelle. Die NV-Bescheinigung gilt für bis zu drei Jahre und ist widerruflich.
| Instrument | Schirmt frei | Beantragt bei | Gilt für |
|---|---|---|---|
| Freistellungsauftrag | EUR 1.000 | der Bank | nur Kapitalerträge |
| NV-Bescheinigung (NV 1 A) | bis zum Grundfreibetrag-Spielraum | dem Finanzamt | alle Einkünfte |
An dieser Stelle zahlt sich die ausschüttende Variante aus: Weil sie den Freibetrag passiv füllt, lässt sich der Spielraum von Jahr zu Jahr nutzen, ohne aktiv verkaufen und wieder kaufen zu müssen. Mit einer NV-Bescheinigung fließen die Erträge bis zur Grenze brutto, statt zunächst besteuert und später über die Veranlagung zurückgeholt zu werden.
Ein steuerfreier Spielraum von rund EUR 13.384 bedeutet nicht denselben Spielraum bei der Krankenversicherung. Die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse (§ 10 SGB V) endet, wenn das Gesamteinkommen des Kindes 2026 etwa EUR 565 im Monat (rund EUR 6.780 im Jahr) übersteigt, und die Kapitalerträge des Kindes zählen hier mit. Liegen die Depoterträge deutlich über dieser Monatsgrenze, kann das die beitragsfreie Familienversicherung gefährden und eigene Beiträge auslösen, selbst wenn die Erträge einkommensteuerfrei bleiben. Die genaue Behandlung des Sparer-Pauschbetrags in dieser Prüfung ist nicht abschließend geklärt: Im Zweifel fragen Sie bei der zuständigen Krankenkasse nach. Das Kindergeld ist hiervon nicht betroffen.
Endwert mit 18 Jahren
EUR 43.323,36Wertzuwachs
EUR 21.723,36Die folgende Hochrechnung ist beispielhaft und keine Prognose. Sie zeigt das Zusammenspiel von Sparrate, Laufzeit und unterstellter Wertentwicklung, nicht ein zu erwartendes Ergebnis. Jede angenommene Rendite ist eine Annahme, kein Versprechen, und kein Bestandteil des Depots ist gegen Verluste gesichert.
Der Wert eines solchen Modells liegt nicht in der Zahl am Ende, sondern in der Sichtbarkeit der Mechanik: Wie verschiebt sich über die Jahre das Verhältnis zwischen dem, was eingezahlt wurde, und dem, was hinzugekommen ist. Genau diese Verschiebung ist der Grund, warum der frühe Anfang zählt.
Ein Punkt wird beim Kinderdepot leicht übersehen, ist aber rechtlich eindeutig: Das Depot gehört von Anfang an dem Kind. Die Eltern handeln nur als gesetzliche Vertreter und verwalten das Vermögen treuhänderisch im Interesse des Kindes (§ 1629 BGB). Sie dürfen es nicht für eigene Zwecke und nicht für den allgemeinen Unterhalt verwenden; das Vermögen ist zweckgebunden für das Kind.
Mit Eintritt der Volljährigkeit (§ 2 BGB) erlöschen die Vertretungsrechte der Eltern automatisch. Das nunmehr erwachsene Kind kann allein über das Depot verfügen, es behalten, umschichten oder vollständig auflösen. Ein über achtzehn Jahre aufgebautes Vermögen liegt damit zu einem Stichtag vollständig in seiner Hand, unabhängig davon, ob das aus Sicht der Eltern der richtige Zeitpunkt ist.
Daraus folgt weniger eine rechtliche als eine verhaltensbezogene Aufgabe. Wer ein Kinderdepot aufbaut, baut zugleich an dem Moment, in dem die Verantwortung übergeht. Das spricht dafür, früh über den Zweck zu sprechen, das Kind heranzuführen und die Übergabe als geplanten Schritt zu begreifen, nicht als Überraschung. Die rechtliche Klarheit ist gegeben; die Vorbereitung darauf ist eine Frage der Erziehung, nicht des Steuerrechts.
Dieser Beitrag erklärt die steuerlichen und rechtlichen Grundzüge eines Kinderdepots. Er ersetzt keine individuelle Beratung. Bei der NV-Bescheinigung, der Behandlung in der Familienversicherung oder bei größeren Übertragungen sollten Sie eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater hinzuziehen, bei Fragen rund um Schenkung und Vermögensübergabe gegebenenfalls auch eine Notarin oder einen Notar.
Ein Kinderdepot über die Jahre im Blick behalten
Investboard zeigt Einzahlungen, Wertentwicklung und Erträge eines Depots nachvollziehbar über lange Zeiträume und hilft, die jährlichen Freibeträge im Auge zu behalten.
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