Familie & Erben
Die Erbschaftsteuer besteuert den Übergang von Vermögen durch Tod und nutzt dieselben Steuerklassen sowie ähnliche Freibeträge wie die Schenkungsteuer.
Die Erbschaftsteuer fällt an, wenn Vermögen von Todes wegen übergeht, etwa durch Erbschaft oder Vermächtnis.
Für die Höhe der Steuer sind Steuerklassen maßgeblich, die sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen der verstorbenen Person und den Begünstigten richten. Sie entsprechen denen der Schenkungsteuer, und auch die Freibeträge sind ähnlich ausgestaltet.
Erbschaft- und Schenkungsteuer sind eng miteinander verwandt: Übertragungen zu Lebzeiten unterliegen der Schenkungsteuer, der Übergang von Todes wegen der Erbschaftsteuer. Die tatsächliche Belastung hängt vom Einzelfall ab und ersetzt keine steuerliche Beratung.
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