Familie & Erben
Die Schenkungsteuer besteuert unentgeltliche Zuwendungen zu Lebzeiten; die Höhe der Freibeträge hängt vom Verwandtschaftsgrad ab.
Die Schenkungsteuer erfasst unentgeltliche Zuwendungen, die zu Lebzeiten übertragen werden, etwa Geld, Wertpapiere oder Immobilien, für die der Empfänger keine Gegenleistung erbringt. Sie ist eng mit der Erbschaftsteuer verwandt und soll verhindern, dass Vermögen durch Schenkungen steuerfrei weitergegeben wird.
Wie viel steuerfrei bleibt, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab: Je näher die verwandtschaftliche Beziehung zwischen Schenkendem und Beschenktem, desto höher ist in der Regel der Freibetrag. Erst der Teil einer Zuwendung, der den jeweiligen Freibetrag übersteigt, wird besteuert.
Die konkreten Freibeträge und Steuersätze sind gesetzlich geregelt und können sich ändern. Für die eigene Planung, insbesondere bei größeren Übertragungen, ist eine sorgfältige und gegebenenfalls fachkundig begleitete Prüfung sinnvoll.
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