Steuer
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie an und variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %.
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie an. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % (Bayern, Sachsen) und 6,5 % (Brandenburg, NRW, Schleswig-Holstein, Thüringen).
Sie ist eine der größten Kaufnebenkosten und muss aus Eigenkapital bezahlt werden. Finanziert wird sie in der Regel nicht mit. Bei einem Kaufpreis von 300.000 EUR und 6 % Grunderwerbsteuer sind das 18.000 EUR.
Hinweis: Grundstück und Gebäude getrennt zu kaufen kann die Grunderwerbsteuer reduzieren, da sie dann nur auf den Grundstücksanteil anfällt. Auch Inventar wie eine Einbauküche oder Garagen-Inventar lässt sich vom Kaufpreis abziehen.
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