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Die vollständige Steuerkette von der Brutto-Dividende bis zum Netto-Betrag. Von der Bruttodividende zum Betrag auf Ihrem Konto.
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Bei Einzelaktien behält die Bank 26,375 Prozent Abgeltungsteuer samt Soli ein, aus EUR 1.000 Brutto-Dividende oberhalb des Freibetrags werden also EUR 736,25 netto. ETF-Ausschüttungen von Aktienfonds sind dank 30 Prozent Teilfreistellung effektiv nur mit rund 18,46 Prozent belastet, hier bleiben EUR 815,37. Der Sparerpauschbetrag von EUR 1.000 schützt die ersten Erträge, US-Quellensteuer von 15 Prozent wird angerechnet.
Dividenden aus Einzelaktien werden mit 26,375 % besteuert (ohne Kirchensteuer)
ETF-Ausschüttungen profitieren von 30 % Teilfreistellung: effektiv nur 18,46 %
US-Quellensteuer von 15 % wird auf die Abgeltungsteuer angerechnet
Der Sparerpauschbetrag schützt die ersten EUR 1.000 vor Besteuerung

Bei Einzelaktien behält die Bank 26,375 Prozent Abgeltungsteuer samt Soli ein, aus EUR 1.000 Brutto-Dividende oberhalb des Freibetrags werden also EUR 736,25 netto. ETF-Ausschüttungen von Aktienfonds sind dank 30 Prozent Teilfreistellung effektiv nur mit rund 18,46 Prozent belastet, hier bleiben EUR 815,37. Der Sparerpauschbetrag von EUR 1.000 schützt die ersten Erträge, US-Quellensteuer von 15 Prozent wird angerechnet.
Dividenden aus Einzelaktien werden mit 26,375 % besteuert (ohne Kirchensteuer)
ETF-Ausschüttungen profitieren von 30 % Teilfreistellung: effektiv nur 18,46 %
US-Quellensteuer von 15 % wird auf die Abgeltungsteuer angerechnet
Der Sparerpauschbetrag schützt die ersten EUR 1.000 vor Besteuerung
Eine Dividende wird als Bruttobetrag angekündigt, und genau so merkt man sie sich. Auf dem Konto kommt etwas anderes an. Zwischen der Zahl in der Mitteilung und dem Geld auf dem Verrechnungskonto steht der Fiskus.
Wie viel er nimmt, hängt von der Anlageform ab. Wer Dividenden plant, sollte mit dem Netto rechnen, nicht mit dem Brutto: bei Einzelaktien ist der Unterschied gut ein Viertel.
Die Dividende, die zählt, ist die nach Steuern. Alles davor ist eine Ankündigung.
Die Dividende, die ein Unternehmen ausschüttet, ist nicht der Betrag, der auf Ihrem Konto landet. Zwischen Brutto und Netto liegt eine Steuerkette, die je nach Anlageform unterschiedlich ausfällt. Die Bank zieht sie automatisch ab (§ 43 EStG, Kapitalertragsteuer als Quellensteuer); zu sehen ist die Kette in jeder Dividendenabrechnung.
Bevor überhaupt Steuer anfällt, greift der Sparerpauschbetrag: Die ersten EUR 1.000 Kapitalerträge pro Jahr (EUR 2.000 bei Zusammenveranlagung) bleiben steuerfrei, sofern ein Freistellungsauftrag vorliegt.
Einzelaktie (ohne Kirchensteuer)
Netto = Brutto × (1 − 0,26375)
ETF-Ausschüttung (Aktienfonds, ohne Kirchensteuer)
Netto = Brutto − (Brutto × 0,70 × 0,26375)
| Steuerkomponente | Einzelaktie | ETF (Aktienfonds) |
|---|---|---|
| Teilfreistellung |
Bei Einzelaktien: 26,375 % (Abgeltungsteuer + Soli), bei Kirchensteuerpflicht bis 27,99 %. Bei ETF-Ausschüttungen effektiv nur 18,46 % dank 30 % Teilfreistellung.
30 % der Ausschüttungen von Aktienfonds-ETFs sind steuerfrei. Dadurch sinkt der effektive Steuersatz von 26,375 % auf rund 18,46 %.
Steuerlich sind beide Varianten langfristig gleichwertig. Thesaurierende ETFs zahlen Vorabpauschale statt Ausschüttungssteuer. Der Hauptunterschied liegt im Cashflow: Ausschüttende liefern regelmäßige Zahlungen.
| 0 % |
| 30 % |
| Steuerpflichtiger Anteil | 100 % | 70 % |
| Abgeltungsteuer (25 %) | Auf 100 % | Auf 70 % |
| Soli (5,5 % auf KESt) | Auf 100 % | Auf 70 % |
| Effektiver Steuersatz | 26,375 % | 18,46 % |
In Zahlen, für EUR 1.000 Brutto-Dividende oberhalb des Freibetrags:
Kirchensteuerpflichtige zahlen mehr: Der effektive Satz auf Einzelaktien steigt auf rund 27,82 Prozent (8 Prozent Kirchensteuer, Bayern und Baden-Württemberg) beziehungsweise 28,00 Prozent (9 Prozent, übrige Bundesländer).
Fondstyp
Netto-Dividende
EUR 1.000,00Steuerbelastung:
EUR 0,00Die Teilfreistellung (§ 20 InvStG) kompensiert die Steuerbelastung auf Fondsebene. Bei Aktienfonds-ETFs (mehr als 50 % Aktienquote, § 2 Abs. 6 InvStG) werden 30 % aller Erträge steuerfrei gestellt; bei Mischfonds sind es 15 %.
Die Teilfreistellung gilt für alle Ertragsarten: Ausschüttungen, Kursgewinne beim Verkauf und die Vorabpauschale. Sie wird automatisch von Ihrer Bank berücksichtigt.
Bei ausländischen Einzelaktien behält zunächst der Quellenstaat Steuer ein, bevor die deutsche Kette greift. Die wichtigsten Fälle:
Bei ETFs stellt sich die Frage auf Anlegerebene nicht: Die Quellensteuer auf die enthaltenen Aktien trägt der Fonds; die Teilfreistellung ist der pauschale Ausgleich dafür.
| Merkmal | Ausschüttend | Thesaurierend |
|---|---|---|
| Cashflow | Regelmäßige Zahlungen | Keine Zahlungen |
| Steuer auf Erträge | Ausschüttungssteuer (sofort) | Vorabpauschale (jährlich) |
| Reinvestition | Manuell durch Anleger | Automatisch im Fonds |
| Steueraufschub | Nein | Teilweise (bis zum Verkauf) |
| Langfristiger Effekt | Gleichwertig | Gleichwertig |
Steuerlich sind beide Varianten langfristig weitgehend gleichwertig. Die Wahl hängt von Ihrem Bedarf ab: Wer regelmäßige Einnahmen braucht, wählt ausschüttend. Wer langfristig spart, bevorzugt thesaurierend.
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