Rechner · Dividenden
Was bleibt von Ihrer Dividende nach Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer?
Der Rechner zeigt, was von einer Dividende nach deutscher Kapitalertragsteuer übrig bleibt. Bei Fonds berücksichtigt er die ausgewählte Teilfreistellung.
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Auf Dividenden aus Einzelaktien fällt die volle Abgeltungsteuer von 26,375 % (inkl. Soli) an. Bei ETFs mit Ausschüttungen gilt die Teilfreistellung: Bei Aktienfonds-ETFs werden 30 % der Ausschüttung steuerfrei gestellt, sodass effektiv nur 70 % besteuert werden. Der effektive Steuersatz auf Brutto-Dividenden bei Aktienfonds-ETFs beträgt damit rund 18,46 %.
Die Teilfreistellung (§ 20 InvStG) stellt einen Teil der Fondserträge von der Steuer frei, um die Vorbelastung auf Fondsebene zu berücksichtigen. Bei Aktienfonds (mind. 51 % Aktienquote) werden 30 % der Ausschüttungen steuerfrei gestellt. Bei Mischfonds mit mind. 25 % Aktienquote sind es 15 %. Die Teilfreistellung gilt sowohl für Ausschüttungen als auch für Kursgewinne und die Vorabpauschale.
Ja. Der Sparerpauschbetrag (1.000 EUR für Einzelpersonen, 2.000 EUR für Ehepaare) wird auf alle Kapitalerträge angerechnet, also auch auf Dividenden. Bis zu dieser Freigrenze fallen keine Steuern an. Er wird in der Reihenfolge der Kapitalerträge aufgebraucht. Wer mehrere Depots hat, sollte Freistellungsaufträge entsprechend aufteilen.
Bei einer deutschen Bank oder einem deutschen Broker nicht. Die Abgeltungsteuer wird automatisch einbehalten und abgeführt. Bei ausländischen Depots oder wenn ausländische Quellensteuer angerechnet werden soll, ist eine Angabe in der Anlage KAP der Steuererklärung erforderlich. Gleiches gilt, wenn die Günstigerprüfung beantragt werden soll.
Ausschüttende Fonds zahlen Erträge (Dividenden, Zinsen) direkt an die Anleger aus. Diese sind sofort steuerpflichtig und mindern den Fondswert. Thesaurierende Fonds behalten die Erträge ein und reinvestieren sie. Statt Ausschüttungen fällt bei thesaurierenden ETFs die Vorabpauschale an, die eine Mindestbesteuerung sicherstellt. Bei identischem Marktumfeld sind beide Varianten steuerlich gleichwertig.
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Jetzt berechnen →Dividenden zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und unterliegen grundsätzlich der vollen Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer — also einer effektiven Gesamtbelastung von 26,375 % bis ca. 28,00 %.
Maßgeblich für die tatsächliche Steuerbelastung ist jedoch, ob die Dividende aus einer Einzelaktie oder aus einem Investmentfonds bzw. ETF stammt.
Seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt für Ausschüttungen aus Investmentfonds eine Teilfreistellung: Ein fester prozentualer Anteil der Ausschüttung bleibt steuerfrei. Damit soll eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung vermieden werden, da Fonds bereits auf Fondsebene Steuern zahlen.
| Fondstyp | Teilfreistellung | Steuerpflichtig |
|---|---|---|
| Aktienfonds (mind. 51 % Aktienquote) | 30 % | 70 % der Ausschüttung |
| Mischfonds (mind. 25 % Aktienquote) | 15 % | 85 % der Ausschüttung |
| Einzelaktie | 0 % | 100 % der Dividende |
| Rentenfonds / sonstige | 0 % | 100 % der Ausschüttung |
Einzelaktie (keine Teilfreistellung):
Eingaben
Aktuell für 2026Eingabemodus
Quelle
Ihr Steuerprofil
von EUR 1.000
Ihre Netto-Dividende
Netto-Dividende
EUR 500,00Effektiver Steuersatz: 0,00%Keine Steuer (Sparerpauschbetrag deckt den Betrag)
Steuerpflichtig: 1.000 EUR Abgeltungsteuer: 1.000 × 26,375 % = 263,75 EUR Netto-Dividende: 736,25 EUR
Aktien-ETF (30 % Teilfreistellung):
Steuerpflichtig: 1.000 × 70 % = 700 EUR Abgeltungsteuer: 700 × 26,375 % = 184,63 EUR Netto-Dividende: 815,37 EUR
Der Unterschied beträgt bei 1.000 EUR Brutto-Ausschüttung rund 79 EUR — allein durch die Teilfreistellung. Bei größeren Portfolios summiert sich dieser Effekt erheblich.
Der Sparerpauschbetrag (1.000 EUR / 2.000 EUR) wird vor der Teilfreistellung angerechnet, genauer: er wird auf die steuerpflichtigen Erträge nach Teilfreistellung angewendet. Die Bank berechnet dies automatisch, sofern ein Freistellungsauftrag vorliegt.
Dividenden aus ausländischen Aktien werden im Herkunftsland häufig mit einer Quellensteuer (Withholding Tax) belastet, bevor sie auf das Depot gutgeschrieben werden. Typische Sätze:
Die im Ausland einbehaltene Quellensteuer kann in vielen Fällen auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden, maximal bis zur Höhe der deutschen Steuerbelastung.
Überschüssige Quellensteuer (z. B. Schweizer Quellensteuer über 15 %) muss direkt im Ausland zurückgefordert werden — ein aufwändiger Prozess.
Fonds, die Erträge nicht ausschütten, sondern intern wieder anlegen (thesaurierend), zahlen keine laufende Dividende. Statt dessen greift die Vorabpauschale — eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen. Die Vorabpauschale ist für thesaurierende ETFs relevant und wird gesondert berechnet.
Ausschüttende Fonds hingegen zahlen die Erträge direkt aus. Die Versteuerung erfolgt im Jahr der Ausschüttung — direkt und transparent.
Welche Variante steuerlich vorteilhafter ist, hängt vom persönlichen Steuersatz, der Nutzung des Sparerpauschbetrags und dem Anlagehorizont ab.