Rechner · Dividenden
Was bleibt von Ihrer Dividende nach Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer?
Der Rechner zeigt, was von einer Dividende nach deutscher Kapitalertragsteuer übrig bleibt. Bei Fonds berücksichtigt er die ausgewählte Teilfreistellung. Er zeigt die rechnerische Steuerlast, ersetzt aber keine Steuerberatung.
Dividendenkalender, Netto-Prognosen nach Steuern, automatische Reinvestitions-Analyse, für Ihr gesamtes Depot.
Kostenlos starten. Pro ab EUR 11,99/Mo.
Auf Dividenden aus Einzelaktien fällt die volle Abgeltungsteuer von 26,375 % (inkl. Soli) an. Bei ETFs mit Ausschüttungen gilt die Teilfreistellung: Bei Aktienfonds-ETFs werden 30 % der Ausschüttung steuerfrei gestellt, sodass effektiv nur 70 % besteuert werden. Der effektive Steuersatz auf Brutto-Dividenden bei Aktienfonds-ETFs beträgt damit rund 18,46 %.
Die Teilfreistellung (§ 20 InvStG) stellt einen Teil der Fondserträge von der Steuer frei, um die Vorbelastung auf Fondsebene zu berücksichtigen. Bei Aktienfonds (mind. 51 % Aktienquote) werden 30 % der Ausschüttungen steuerfrei gestellt. Bei Mischfonds mit mind. 25 % Aktienquote sind es 15 %. Die Teilfreistellung gilt sowohl für Ausschüttungen als auch für Kursgewinne und die Vorabpauschale.
Ja. Der Sparerpauschbetrag (1.000 EUR für Einzelpersonen, 2.000 EUR für Ehepaare) wird auf alle Kapitalerträge angerechnet, also auch auf Dividenden. Bis zu dieser Freigrenze fallen keine Steuern an. Er wird in der Reihenfolge der Kapitalerträge aufgebraucht. Wer mehrere Depots hat, sollte Freistellungsaufträge entsprechend aufteilen.
Bei einer deutschen Bank oder einem deutschen Broker nicht. Die Abgeltungsteuer wird automatisch einbehalten und abgeführt. Bei ausländischen Depots oder wenn ausländische Quellensteuer angerechnet werden soll, ist eine Angabe in der Anlage KAP der Steuererklärung erforderlich. Gleiches gilt, wenn die Günstigerprüfung beantragt werden soll.
Ausschüttende Fonds zahlen Erträge (Dividenden, Zinsen) direkt an die Anleger aus. Diese sind sofort steuerpflichtig und mindern den Fondswert. Thesaurierende Fonds behalten die Erträge ein und reinvestieren sie. Statt Ausschüttungen fällt bei thesaurierenden ETFs die Vorabpauschale an, die eine Mindestbesteuerung sicherstellt. Bei identischem Marktumfeld sind beide Varianten steuerlich gleichwertig.
Die Schweiz behält 35 % Verrechnungssteuer ein. Davon sind 15 Prozentpunkte auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechenbar (DBA-CH Art. 10); angerechnet wird höchstens die deutsche Steuer, die auf die Dividende tatsächlich anfällt. Die übrigen 20 Prozentpunkte sind in Deutschland nicht anrechenbar, sondern im Quellenland erstattungsfähig: Sie fordern sie per Rückerstattungsantrag bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zurück, in einem eigenen Verfahren mit eigener Frist. Der Rechner weist diesen Teil deshalb als eigene Zeile aus und rechnet ihn nicht in die Netto-Dividende ein, weil er heute nicht auf dem Konto liegt.
Weil die ausländische Quellensteuer bei Fondsanteilen nicht beim Anleger anfällt, sondern auf Fondsebene (§ 7 InvStG). Der Fonds trägt sie auf die enthaltenen Aktien; beim Anleger kommt bereits die geminderte Ausschüttung an. Eine Quellensteuerzeile auf Anlegerebene würde dieselbe Belastung ein zweites Mal ansetzen. Der pauschale Ausgleich dafür ist die Teilfreistellung: 30 % bei Aktien-ETFs, 15 % bei Mischfonds. Bei Einzelaktien fällt die Quellensteuer dagegen direkt beim Anleger an, und dort weist der Rechner sie aus.
Die vollständige Steuerkette von der Brutto-Dividende bis zum Netto-Betrag.
Artikel lesen →So nutzen Sie Ihren Freibetrag von EUR 1.000 optimal über mehrere Depots.
Artikel lesen →Berechnen Sie Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf Ihre Kapitalerträge.
Jetzt berechnen →Berechnen Sie die Vorabsteuer auf Ihre ETFs und Fonds, für die Steuerjahre 2024 bis 2026, fällig jeweils im Januar des Folgejahres.
Jetzt berechnen →Welcher ETF-Typ bringt Ihnen nach Steuern mehr Vermögen? Langfristvergleich mit Vorabpauschale, Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag.
Jetzt berechnen →Verteilen Sie Ihren Sparerpauschbetrag auf alle Banken und Broker, ohne Freibetrag liegen zu lassen.
Jetzt berechnen →Berechnen Sie Ihr Vermögen nach 10, 20 oder 30 Jahren, optional mit deutschem Steuerabzug (Vorabpauschale).
Jetzt berechnen →Wie viel Sicherheitspolster brauchen Sie?
Jetzt berechnen →Wie viel brauchen Sie für Ihre Immobilie?
Jetzt berechnen →Freibeträge und Steuerlast berechnen
Jetzt berechnen →Was wird aus dem Sparplan Ihres Kindes?
Jetzt berechnen →Wann erreichen Sie finanzielle Unabhängigkeit?
Jetzt berechnen →Was fehlt Ihnen im Ruhestand?
Jetzt berechnen →Wie lange reicht Ihr Vermögen?
Jetzt berechnen →Dividenden zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und unterliegen grundsätzlich der vollen Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer — also einer effektiven Gesamtbelastung von 26,375 % bis ca. 28,00 %.
Maßgeblich für die tatsächliche Steuerbelastung ist jedoch, ob die Dividende aus einer Einzelaktie oder aus einem Investmentfonds bzw. ETF stammt.
Seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt für Ausschüttungen aus Investmentfonds eine Teilfreistellung: Ein fester prozentualer Anteil der Ausschüttung bleibt steuerfrei. Damit soll eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung vermieden werden, da Fonds bereits auf Fondsebene Steuern zahlen.
| Fondstyp | Teilfreistellung | Steuerpflichtig |
|---|---|---|
| Aktienfonds (mind. 51 % Aktienquote) | 30 % | 70 % der Ausschüttung |
| Mischfonds (mind. 25 % Aktienquote) | 15 % | 85 % der Ausschüttung |
| Einzelaktie | 0 % | 100 % der Dividende |
| Rentenfonds / sonstige | 0 % | 100 % der Ausschüttung |
Einzelaktie (keine Teilfreistellung):
Eingaben
Aktuell für 2026Eingabemodus
Quelle
Ihr Steuerprofil
von EUR 1.000
Ihre Netto-Dividende
Netto-Dividende
EUR 500,00Effektiver Steuersatz: 0,00%Keine Steuer (Sparerpauschbetrag deckt den Betrag)
Steuerpflichtig: 1.000 EUR Abgeltungsteuer: 1.000 × 26,375 % = 263,75 EUR Netto-Dividende: 736,25 EUR
Aktien-ETF (30 % Teilfreistellung):
Steuerpflichtig: 1.000 × 70 % = 700 EUR Abgeltungsteuer: 700 × 26,375 % = 184,63 EUR Netto-Dividende: 815,37 EUR
Der Unterschied beträgt bei 1.000 EUR Brutto-Ausschüttung rund 79 EUR — allein durch die Teilfreistellung. Bei größeren Portfolios summiert sich dieser Effekt erheblich.
Der Sparerpauschbetrag (1.000 EUR / 2.000 EUR) wird vor der Teilfreistellung angerechnet, genauer: er wird auf die steuerpflichtigen Erträge nach Teilfreistellung angewendet. Die Bank berechnet dies automatisch, sofern ein Freistellungsauftrag vorliegt.
Dividenden aus ausländischen Aktien werden im Herkunftsland häufig mit einer Quellensteuer (Withholding Tax) belastet, bevor sie auf das Depot gutgeschrieben werden. Die Ländertabelle unten zeigt die Sätze, mit denen der Rechner rechnet.
Die im Ausland einbehaltene Quellensteuer kann in vielen Fällen auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden, maximal bis zur Höhe der deutschen Steuerbelastung.
Überschüssige Quellensteuer (z. B. Schweizer Quellensteuer über 15 %) muss direkt im Ausland zurückgefordert werden — ein aufwändiger Prozess.
Bei ausländischen Einzelaktien greift zuerst der Quellenstaat. Der Rechner liest das Land aus den ersten beiden Stellen der ISIN und setzt zwei Größen an: den einbehaltenen Satz und den DBA-Höchstsatz, bis zu dem er in Deutschland anrechenbar ist.
| Land | Gezahlt | Anrechenbar bis | Quelle |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 0 % | 0 % | Inländische Dividende |
| USA | 15 % | 15 % | DBA-USA Art. 10 (W-8BEN unterstellt) |
| Großbritannien | 0 % | 0 % | UK: keine Quellensteuer auf Dividenden an Nicht-Ansässige |
| Schweiz | 35 % | 15 % | DBA-CH Art. 10 |
| Frankreich | 12,8 % | 15 % | FR: gesetzlicher Quellensteuersatz für nicht ansässige Privatpersonen (Cap nicht bindend) |
| Niederlande | 15 % | 15 % | DBA-NL Art. 10 |
| Irland | 25 % | 15 % | DBA-IRL Art. 11 (für DIREKTE irische Aktien) |
Bei der Schweiz sind von 35 Prozent nur 15 Prozentpunkte anrechenbar; die übrigen 20 Prozentpunkte holen Sie ausschließlich per Rückerstattungsantrag in der Schweiz zurück, nicht über die deutsche Steuererklärung. In Frankreich liegt der gezahlte Satz von 12,8 Prozent unter dem Cap von 15 Prozent; angerechnet werden daher die vollen 12,8 Prozentpunkte. Die irischen 25 Prozent betreffen irische Einzelaktien, nicht irisch domizilierte ETFs: deren Ausschüttungen folgen den Fondsregeln.
Die Anrechnung ist dreifach gedeckelt. Angerechnet wird der kleinste der drei Beträge: die tatsächlich gezahlte Quellensteuer, der DBA-Höchstsatz von 15 Prozent und die deutsche Steuer, die überhaupt anfällt.
Anrechnung = min(gezahlte Quellensteuer; DBA-Cap; deutsche Steuer)
Was darüber hinaus einbehalten wurde, ist nicht verloren, aber auch nicht in Deutschland anrechenbar: es ist im Quellenland erstattungsfähig. Praktisch heißt das ein eigenes Verfahren bei der dortigen Steuerverwaltung, mit eigener Frist und ohne Beteiligung des deutschen Finanzamts. Der Rechner führt diesen Betrag deshalb als eigene Zeile und rechnet ihn nicht in die Netto-Dividende ein: erstattbar später, heute nicht auf dem Konto.
Ein Beispiel über 1.000 EUR Brutto-Dividende aus einer Schweizer Einzelaktie, oberhalb des Sparerpauschbetrags von 1.000 EUR (2.000 EUR bei Zusammenveranlagung):
Quellensteuer gezahlt: 1.000 × 35 % = 350,00 EUR Anrechenbar: min(350,00; 150,00; 263,75) = 150,00 EUR Erstattungsfähig (CH): 350,00 − 150,00 = 200,00 EUR Deutsche Reststeuer: 263,75 − 150,00 = 113,75 EUR Netto heute: 1.000 − 350,00 − 113,75 = 536,25 EUR
Nach erfolgreicher Rückerstattung liegt die Gesamtbelastung wieder bei 263,75 EUR und damit beim Netto von 736,25 EUR aus dem Grundfall ohne Quellensteuer.
Wählen Sie "ETF / Aktienfonds" oder "Mischfonds", verschwindet die Quellensteuer aus der Rechnung. Das ist keine Lücke, sondern die richtige Ebene: Die Quellensteuer auf die enthaltenen Aktien trägt der Fonds selbst, auf Fondsebene (§ 7 InvStG). Beim Anleger kommt bereits die geminderte Ausschüttung an; er sieht die Belastung also nur indirekt. Eine Quellensteuerzeile auf Anlegerebene würde dieselbe Steuer ein zweites Mal ansetzen.
Für die Vorbelastung auf Fondsebene entschädigt der Gesetzgeber pauschal, über die Teilfreistellung. Sie ersetzt die individuelle Anrechnung durch einen festen Prozentsatz: 30 Prozent bei Aktien-ETFs, 15 Prozent bei Mischfonds, unabhängig davon, aus welchen Ländern die Dividenden im Fonds stammen.
Die dritte Option im Rechner ist der Mischfonds. Die 30 Prozent Teilfreistellung bleiben Aktienfonds vorbehalten; dafür muss die Aktienquote nach den Anlagebedingungen dauerhaft mehr als 50 Prozent betragen (§ 2 Abs. 6 InvStG). Fonds, die diese Schwelle nicht erreichen, aber noch einen nennenswerten Aktienanteil halten, werden mit 15 Prozent teilfreigestellt.
Steuerpflichtig: 1.000 × 85 % = 850,00 EUR Abgeltungsteuer: 850,00 × 26,375 % = 224,19 EUR Netto-Dividende: 775,81 EUR
Der effektive Satz beträgt damit 85 % × 26,375 % = 22,42 Prozent und liegt zwischen den 26,375 Prozent der Einzelaktie und den 18,46 Prozent des Aktien-ETF.
Ob 30, 15 oder 0 Prozent gelten, entscheidet die in den Anlagebedingungen festgelegte Aktienquote, nicht die Zusammensetzung an einem einzelnen Stichtag. Maßgeblich ist der Steuerausweis Ihrer Bank.
Fonds, die Erträge nicht ausschütten, sondern intern wieder anlegen (thesaurierend), zahlen keine laufende Dividende. Statt dessen greift die Vorabpauschale — eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen. Die Vorabpauschale ist für thesaurierende ETFs relevant und wird gesondert berechnet.
Ausschüttende Fonds hingegen zahlen die Erträge direkt aus. Die Versteuerung erfolgt im Jahr der Ausschüttung — direkt und transparent.
Welche Variante steuerlich vorteilhafter ist, hängt vom persönlichen Steuersatz, der Nutzung des Sparerpauschbetrags und dem Anlagehorizont ab.