Immobilien
Die AfA (Absetzung für Abnutzung) ist die steuerliche Abschreibung des Gebäudewerts über die Nutzungsdauer und mindert das zu versteuernde Einkommen von Vermietern.
Die AfA (Absetzung für Abnutzung) erlaubt es Vermietern, den Gebäudewert (ohne Grundstück) über die Nutzungsdauer steuerlich abzuschreiben. Der Abschreibungsbetrag mindert das zu versteuernde Einkommen.
Übliche Abschreibungssätze sind 2 % pro Jahr für Gebäude ab 1925, 2,5 % pro Jahr für Gebäude vor 1925 und 3 % pro Jahr für Neubauten ab 2023 (eine degressive AfA ist hier möglich). Für bestimmte Neubauten kommen Sonderabschreibungen hinzu.
Die AfA zählt zu den größten steuerlichen Vorteilen der Immobilienanlage. Bei einem Gebäudewert von 200.000 EUR und 2 % AfA sinkt das zu versteuernde Einkommen um 4.000 EUR pro Jahr, und das über einen Zeitraum von 50 Jahren.
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