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Steuer

Günstigerprüfung

Die Günstigerprüfung ist ein Wahlrecht in der Steuererklärung, Kapitalerträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz statt der 25 Prozent Abgeltungsteuer zu versteuern, sofern das günstiger ist.

Die Günstigerprüfung ist ein Wahlrecht, das man in der Steuererklärung über die Anlage KAP ausübt. Beantragt man sie, werden die Kapitalerträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz statt mit der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 Prozent besteuert.

Das lohnt sich, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt, etwa bei niedrigem zu versteuerndem Einkommen. Das Finanzamt führt die Prüfung auf Antrag automatisch durch und wendet die für den Steuerpflichtigen günstigere Variante an.

Ist der persönliche Satz höher als 25 Prozent, bleibt es bei der Abgeltungsteuer; ein Nachteil entsteht durch den Antrag nicht. Ob sich die Günstigerprüfung im Einzelfall auszahlt, hängt von der gesamten Einkommenssituation ab (Stand 2025).

Verwandte Begriffe

SparerpauschbetragSolidaritätszuschlagKirchensteuer

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