Steuer
Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer (nicht auf den Ertrag); zusammen mit den 25 Prozent ergibt sich eine effektive Belastung von rund 26,375 Prozent.
Der Solidaritätszuschlag, kurz Soli, beträgt 5,5 Prozent. Bei Kapitalerträgen wird er nicht auf den Ertrag selbst, sondern auf die bereits berechnete Abgeltungsteuer erhoben.
Auf die Einkommensteuer ist der Soli seit 2021 für die meisten Steuerzahler entfallen. Auf Kapitalerträge bleibt er dagegen bestehen und wird vom Broker zusammen mit der Abgeltungsteuer einbehalten.
Rechnerisch führen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Soli darauf zu einer effektiven Belastung von rund 26,375 Prozent. Kommt Kirchensteuer hinzu, steigt der effektive Satz weiter.
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