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Steuer

Sparerpauschbetrag

Der Sparerpauschbetrag stellt Kapitalerträge bis 1.000 EUR pro Person (2.000 EUR bei Zusammenveranlagung) steuerfrei; erst darüber fällt Abgeltungsteuer an.

Der Sparerpauschbetrag ist der jährliche Steuerfreibetrag auf private Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne. Seit 2023 liegt er bei 1.000 EUR pro Person, bei zusammen veranlagten Ehe- und Lebenspartnern bei 2.000 EUR; zuvor betrug er 801 EUR.

Damit der Freibetrag automatisch berücksichtigt wird, erteilt man seiner Bank oder seinem Broker einen Freistellungsauftrag. Bis zur freigestellten Höhe bleiben die Erträge dann steuerfrei; erst auf den darüber hinausgehenden Teil behält das Institut die Abgeltungsteuer ein.

Der Freibetrag lässt sich auf mehrere Institute aufteilen, in der Summe jedoch nur einmal ausschöpfen. Wer keinen Freistellungsauftrag erteilt, zahlt zunächst zu viel Steuer und muss sie über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückholen. Die genannten Beträge gelten seit 2023 (Stand 2025).

Verwandte Begriffe

SolidaritätszuschlagKirchensteuerGünstigerprüfung

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