Familie & Erben
Vermögensübertragung bezeichnet die rechtliche Übertragung von Vermögenswerten, entweder zu Lebzeiten als Schenkung oder von Todes wegen als Erbschaft.
Vermögensübertragung ist der Oberbegriff für alle Formen, in denen Vermögen rechtlich von einer Person auf eine andere übergeht.
Grundsätzlich sind zwei Wege zu unterscheiden: die Übertragung zu Lebzeiten in Form einer Schenkung und die Übertragung von Todes wegen in Form einer Erbschaft.
Beide Wege lösen unterschiedliche steuerliche und rechtliche Folgen aus (Schenkungsteuer beziehungsweise Erbschaftsteuer). Welcher Weg im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab und sollte steuerlich und rechtlich begleitet werden.
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