Zum Hauptinhalt springen
Das Mandat
StrategieMandat, Ziele, FIRE und Bedenkzeit.
Die Disziplin
VerhaltenPlan-Treue, Kosten des Eingreifens und Kohorte.
Insights97 feste Prüfungen, tägliches Briefing, KI-Chat.
Das Verstehen
AnalyseDurchschau, Portfolio, Net Worth und Steuer.
Das Erkunden
MarktüberblickMakro-Lage, Earnings und Watchlist.
ResearchScreener, ETF-Werkzeuge und Tiefenanalyse.
Demo ansehenPreise
Preise
BlogAlle Artikel durchsuchen und filtern.RechnerSteuer- und Sparplan-Rechner.WissenSteuern, ETFs, Dividenden, verständlich erklärt.GlossarFinanzbegriffe von A bis Z.SteuerkalenderFristen und Termine für Anleger.HilfeAntworten auf häufige Fragen.
FAQ
Über InvestboardTeam, Mission und Werte.
SicherheitDatenschutz und Infrastruktur.
KontaktSchreiben Sie uns. Wir antworten schnell.
DEEN
AnmeldenBeginnenKonto erstellen
Wissen
ArtikelGlossarSteuerkalenderMethodik

Investitionen sind mit Risiken verbunden. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Investboard erbringt keine Anlageberatung im Sinne § 1 Abs. 1a KWG.

Investboard

Anlagedisziplin für Selbstentscheider.

Kostenlos startenDemo ansehen

Produkt

  • Strategie
  • Analyse
  • Verhalten
  • Insights
  • Marktüberblick
  • Research

Ressourcen

  • Rechner
  • Wissen
  • Glossar
  • Steuerkalender
  • Hilfe

Unternehmen

  • Über Investboard
  • Sicherheit
  • Preise
  • Kontakt

Produkt

  • Strategie
  • Analyse
  • Verhalten
  • Insights
  • Marktüberblick
  • Research

Ressourcen

  • Rechner
  • Wissen
  • Glossar
  • Steuerkalender
  • Hilfe

Unternehmen

  • Über Investboard
  • Sicherheit
  • Preise
  • Kontakt
  • Strategie
  • Analyse
  • Verhalten
  • Insights
  • Marktüberblick
  • Research
  • Rechner
  • Wissen
  • Glossar
  • Steuerkalender
  • Hilfe
  • Über Investboard
  • Sicherheit
  • Preise
  • Kontakt
Datenschutz nach DSGVO
Verschlüsselte Übertragung
EU-Hosting

Investboard ist kein Finanzberater und bietet keine Anlageberatung. Alle Angaben dienen ausschließlich der Information und stellen keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Bitte konsultieren Sie einen qualifizierten Finanzberater für individuelle Anlageentscheidungen.

© 2026 Investboard GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Impressum·Datenschutz·Nutzungsbedingungen·Cookie-Richtlinie
DE|EN
  1. Wissen
  2. ›Steuern & Freibeträge
  3. ›Vorabpauschale 2026: Was ETF-Anleger wissen müssen
WissenVorabpauschale 2026: Was ETF-Anleger wissen müssen
Wissen · Steuern & Freibeträge7 Min. Lesezeit

Vorabpauschale 2026: Was ETF-Anleger wissen müssen

Basiszins, Berechnung und praktische Tipps zur Vorabpauschale für thesaurierende ETFs.

Investboard Redaktion·27. März 2026

Inhalt

  • Was ist die Vorabpauschale?
  • Basiszins 2026
  • Berechnung Schritt für Schritt
  • Vorabpauschale selbst berechnen
  • Sparerpauschbetrag und Vorabpauschale
  • Praktische Tipps
Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Was ist die Vorabpauschale?
  • Basiszins 2026
  • Berechnung Schritt für Schritt
  • Vorabpauschale selbst berechnen
  • Sparerpauschbetrag und Vorabpauschale
  • Praktische Tipps

Die meisten Steuern entstehen, wenn Geld fließt: beim Verkauf, bei der Ausschüttung. Die Vorabpauschale ist die Ausnahme. Sie wird fällig, während die Anteile noch ruhen und der Fonds nichts ausgezahlt hat.

Für viele Anleger ist das die erste Steuer, die scheinbar aus dem Nichts kommt. Sie folgt aber einer klaren Logik, und wer sie kennt, geht ruhiger durch den Jahreswechsel.

Eine Steuer auf einen Gewinn, der noch nicht auf dem Konto ist, verlangt einen Plan, keine Überraschung im Januar.

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende ETFs und Fonds. Sie stellt sicher, dass Anleger auch dann Steuern zahlen, wenn der Fonds keine Ausschüttungen vornimmt und die Anteile nicht verkauft werden.

Die Vorabpauschale betrifft nur Investmentfonds und ETFs. Einzelaktien sind nicht betroffen: Steuern fallen erst beim Verkauf oder bei Dividendenausschüttungen an.

Basiszins 2026

Der Basiszins wird jährlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt. Er orientiert sich an der Rendite langfristiger Bundesanleihen.

JahrBasiszinsBasisertragsfaktor (70 %)
20242,29 %1,60 %
2025

Häufige Fragen

Wann wird die Vorabpauschale 2026 fällig?

Die Vorabpauschale für das Steuerjahr 2026 wird Anfang Januar 2027 von Ihrem Verrechnungskonto abgebucht.

Wie hoch ist der Basiszins 2026?

Der Basiszins für 2026 beträgt 3,20 %. Er wird von der Deutschen Bundesbank jährlich festgelegt und basiert auf langfristigen Bundesanleihen.

Gilt die Vorabpauschale auch für ausschüttende ETFs?

Ja, aber nur wenn die Ausschüttungen geringer sind als der Basisertrag. Die Vorabpauschale wird um bereits erhaltene Ausschüttungen reduziert.

Investboard Redaktion·Aktualisiert: 27. März 2026

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung oder Anlageberatung dar. Für individuelle steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Weiterführende Inhalte

Steuern & Freibeträge

Sparerpauschbetrag optimieren: Freistellungsauftrag richtig aufteilen

Vorabpauschale Rechner 2026

Zum Rechner →

Abgeltungsteuer Rechner

Zum Rechner →

Inhalt

  • Was ist die Vorabpauschale?
  • Basiszins 2026
  • Berechnung Schritt für Schritt
  • Vorabpauschale selbst berechnen
  • Sparerpauschbetrag und Vorabpauschale
  • Praktische Tipps
Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Was ist die Vorabpauschale?
  • Basiszins 2026
  • Berechnung Schritt für Schritt
  • Vorabpauschale selbst berechnen
  • Sparerpauschbetrag und Vorabpauschale
  • Praktische Tipps
2,53 %
1,77 %
20263,20 %2,24 %

Je höher der Basiszins, desto höher fällt die Vorabpauschale aus.

Berechnung Schritt für Schritt

Basisertrag

Fondswert am 01.01. × Basiszins × 0,7

Vorabpauschale (brutto)

Minimum aus (Basisertrag − Ausschüttungen) und (tatsächliche Wertsteigerung)

Bei Aktienfonds-ETFs werden anschließend 30 % Teilfreistellung abgezogen. Auf den verbleibenden steuerpflichtigen Betrag fallen Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag an.

Vorabpauschale selbst berechnen

Rechner · Vorabpauschale
EUR
EUR

Steuerjahr

Vorabpauschale (brutto)

EUR 224,00

Geschätzte Steuer

EUR 0,00
Zum vollständigen Rechner →

Sparerpauschbetrag und Vorabpauschale

Die Vorabpauschale wird auf den Sparerpauschbetrag (EUR 1.000 für Einzelpersonen) angerechnet. Wer ETFs bespart, sollte bei der Aufteilung des Freistellungsauftrags auch die Vorabpauschale berücksichtigen.

Planen Sie bei Ihrem Freistellungsauftrag einen Puffer für die Vorabpauschale ein, besonders wenn Sie mehrere thesaurierende ETFs halten.

Im Kern

Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine vorgezogene. Was Sie heute zahlen, rechnet das Finanzamt beim späteren Verkauf wieder an.

Praktische Tipps

  • Halten Sie im Januar ausreichend Guthaben auf dem Verrechnungskonto bereit
  • Prüfen Sie Ihren Freistellungsauftrag zum Jahresende
  • Bei mehreren Depots: Freistellungsaufträge gezielt aufteilen
  • Bereits gezahlte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf angerechnet: keine Doppelbesteuerung

Kernaussagen

  • Die Vorabpauschale ist eine Mindestbesteuerung für thesaurierende ETFs und Fonds
  • Der Basiszins 2026 beträgt 3,20 %, der höchste seit Einführung der Reform
  • 30 % Teilfreistellung bei Aktienfonds-ETFs reduziert die effektive Steuerbelastung
  • Vorabpauschalen werden beim Verkauf angerechnet: keine Doppelbesteuerung

Die Vorabpauschale im Blick

Investboard schätzt die zu erwartende Vorabpauschale für Ihre thesaurierenden ETFs und zeigt, wie viel Freibetrag sie beansprucht, bevor der Jahreswechsel kommt.

Vorabpauschale ansehen →