Rechner · Steuern & Freibeträge
Verteilen Sie Ihren Sparerpauschbetrag auf alle Banken und Broker, ohne Freibetrag liegen zu lassen.
Der Rechner verteilt den Sparerpauschbetrag rechnerisch über Banken und Broker. Ziel ist Transparenz darüber, wo Freibetrag genutzt oder ungenutzt bleibt. Er zeigt die rechnerische Verteilung, ersetzt aber keine Steuerberatung.
Investboard zeigt, wie viel Freibetrag schon genutzt ist und wo Reserven über das Jahr entstehen.
Kostenlos starten. Pro ab EUR 11,99/Mo.
EUR 1.000 für Einzelpersonen, EUR 2.000 für zusammenveranlagte Ehepaare. Der Betrag gilt seit 2023 unverändert.
Nein, sie darf EUR 1.000 nicht überschreiten, kann aber darunter liegen. Eine Überschreitung ist eine Ordnungswidrigkeit.
Idealerweise zum Jahresbeginn, wenn sich Ihre Depotstruktur oder erwarteten Erträge geändert haben. Besonders wichtig: Wenn Sie Depots wechseln oder neue eröffnen.
Die Vorabpauschale wird Anfang Januar vom Sparerpauschbetrag abgebucht. Wenn Ihr Freistellungsauftrag bei diesem Broker zu niedrig ist, wird Steuer fällig.
Ja, über die Steuererklärung (Anlage KAP). Aber das bedeutet Aufwand und eine Wartezeit von Monaten. Ein korrekt verteilter Freistellungsauftrag vermeidet dieses Problem.
Proportional zur erwarteten Ertragshöhe: Jedes Depot erhält den Anteil am Freibetrag, den seine erwarteten Erträge an der Gesamtsumme ausmachen, gedeckelt auf die erwarteten Erträge dieser Bank. In Summe dürfen alle Aufträge EUR 1.000 nicht überschreiten, bei Zusammenveranlagung EUR 2.000. Der Rechner nimmt bis zu sechs Depots auf.
Ja, ersatzlos. Ein nicht ausgeschöpfter Rest wandert nicht ins Folgejahr. Dafür erneuert sich der Sparerpauschbetrag jedes Kalenderjahr vollständig: Jedes Steuerjahr gewährt EUR 1.000 erneut, bei Zusammenveranlagung EUR 2.000 (§ 20 Abs. 9 EStG).
So nutzen Sie Ihren Freibetrag von EUR 1.000 optimal über mehrere Depots.
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Jetzt berechnen →Der Freistellungsauftrag (FSA) weist Ihre Bank an, Kapitalerträge bis zur angegebenen Höhe steuerfrei zu belassen. Ohne FSA führt die Bank ab dem ersten Euro Abgeltungsteuer ab. Der Sparerpauschbetrag beträgt EUR 1.000 für Einzelpersonen und EUR 2.000 für zusammenveranlagte Ehepaare.
Sie können den Freibetrag auf beliebig viele Banken und Broker aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten — eine Überschreitung ist eine Ordnungswidrigkeit.
Die Vorabpauschale für thesaurierende ETFs wird Anfang Januar vom Sparerpauschbetrag abgebucht. Wenn Ihr FSA bei diesem Broker zu niedrig ist, wird sofort Steuer fällig — obwohl Sie bei einer anderen Bank noch ungenutzten Freibetrag hätten.
Wer ein Depot wechselt oder ein Tagesgeldkonto auflöst, vergisst oft den alten Freistellungsauftrag. Die Folge: verschenkter Freibetrag oder — schlimmer — eine Überschreitung der Gesamtsumme.
Viele Anleger teilen den FSA gleichmäßig auf, ohne die erwarteten Erträge pro Broker zu berücksichtigen. Das führt dazu, dass der Freibetrag bei einer Bank ungenutzt bleibt, während bei der anderen Steuer anfällt.
Eingaben
Aktuell für 2026Ihr Steuerprofil
von EUR 1.000
Freistellungsauftrag
| Broker | Erwartet | Aktuell | Optimal | Differenz |
|---|---|---|---|---|
| Broker 1 | EUR 0 | EUR 0 | EUR 0 | EUR 0 |
| Broker 2 | EUR 0 | EUR 0 | EUR 0 | EUR 0 |
| Gesamt | EUR 0 | EUR 0 | EUR 0 |
Der Optimierer teilt den Sparerpauschbetrag proportional zur erwarteten Ertragshöhe zu: Jedes Depot erhält den Anteil, den seine erwarteten Erträge an der Gesamtsumme ausmachen. Zwei Deckel begrenzen das Ergebnis. Je Bank wird die Zuteilung auf deren eigene erwartete Erträge gedeckelt, denn mehr Freibetrag als Ertrag kann dort nicht wirken. In Summe gilt der Deckel von EUR 1.000, bei Zusammenveranlagung EUR 2.000.
Anteil = erwartete Erträge der Bank ÷ Summe aller erwarteten Erträge Zuteilung = Anteil × min(Freibetrag, Summe aller erwarteten Erträge) Obergrenze je Bank = deren erwartete Erträge
Ein Beispiel mit zwei Depots: Bank A erwartet EUR 600 Erträge, Bank B erwartet EUR 200. Die Summe beträgt EUR 800 und liegt unter dem Freibetrag von EUR 1.000. Der Optimierer verteilt deshalb nur EUR 800.
| Depot | Erwartete Erträge | Anteil | Zuteilung |
|---|---|---|---|
| Bank A | EUR 600 | 600 ÷ 800 = 0,75 | EUR 600 |
| Bank B | EUR 200 | 200 ÷ 800 = 0,25 | EUR 200 |
| Summe | EUR 800 | 1,00 | EUR 800 |
Die verbleibenden EUR 200 des Freibetrags bleiben unverteilt: Es gibt kein Depot, an dem sie noch Erträge freistellen könnten. Der Rechner nimmt bis zu sechs Depots auf.
Je Depot erfassen Sie vier Ertragsarten: Zinsen, Dividenden, Vorabpauschale und realisierte Gewinne. Ihre Summe ergibt den erwarteten Ertrag dieses Depots und damit die Grundlage der Zuteilung.
Die Vorabpauschale bekommt ein eigenes Feld, weil sie zeitlich anders liegt als die drei übrigen. Sie wird gleich im Januar fällig, bevor Zinsen, Dividenden oder Verkäufe im Jahresverlauf folgen. Wer sie in einer Sammelschätzung untergehen lässt, verteilt den Freibetrag rechnerisch richtig und trotzdem zu spät: Der Januar greift zuerst auf das Depot zu, in dem die thesaurierenden Fonds liegen.
Der Rechner meldet sich in drei Fällen.
| Hinweis | Bedeutung | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Über dem Freibetrag | Die Summe Ihrer bestehenden Freistellungsaufträge übersteigt den Sparerpauschbetrag | Einen Auftrag senken, bis die Summe wieder passt |
| Januar-Risiko | Die Vorabpauschale eines Depots übersteigt den dort zugeteilten Freibetrag, im Januar wird Steuer fällig | Freibetrag zu diesem Depot verschieben, soweit die anderen ihn nicht benötigen |
| Freibetrag verschenkt | Der bestehende Auftrag einer Bank liegt über deren erwarteten Erträgen | Den Überhang dorthin verlegen, wo tatsächlich Erträge anfallen |
Übersteigt die Summe aller Freistellungsaufträge den Sparerpauschbetrag, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Die Banken melden erteilte Aufträge über die Steuer-Identifikationsnummer an das Bundeszentralamt für Steuern; ein Abgleich findet also statt.
Das Januar-Risiko kann auch nach der optimierten Verteilung bestehen bleiben, wenn die Vorabpauschale eines Depots größer ist als der Anteil, der diesem Depot rechnerisch zusteht.
Zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben gemeinsam EUR 2.000 (§ 20 Abs. 9 EStG). Stellen Sie den Rechner auf Zusammenveranlagung, rechnet er mit diesem Betrag; die Verteilungslogik bleibt unverändert.
Der Sparerpauschbetrag erneuert sich jedes Kalenderjahr vollständig. Er ist kein Topf, der sich über die Jahre leert, sondern wird in jedem Steuerjahr neu gewährt. Umgekehrt gilt: Was Sie in einem Jahr nicht ausschöpfen, verfällt ersatzlos und wandert nicht ins Folgejahr.
Der Sparerpauschbetrag liegt seit 2023 bei EUR 1.000, zuvor waren es EUR 801. Wer seine Freistellungsaufträge seither nicht angepasst hat, verteilt möglicherweise noch die alte Summe. Mehr dazu in Sparerpauschbetrag optimieren.